Seit dem 1. August 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – zum Beispiel in der Tagespflege.
Wichtig für die Eltern: Eine Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder einschließt. Sie muss sonst mit ihrem privaten Vermögen für schwere Verletzungen und Folgeschäden aufkommen. „Das hat auch für Eltern und Kind Folgen. Denn sie bekommen nach einem Unfall unter Umständen keine Entschädigung“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+VVersicherung. Er rät den Eltern, diesen Punkt unbedingt im Vorfeld zu klären.
Grundsätzlich gilt: Eine Tagesmutter übernimmt die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten der Eltern. „Passiert dem Kind etwas, hängt die Haftung der Tagesmutter davon ab, ob sie fahrlässig gehandelt hat. Wenn ja, springt ihre Haftpflichtversicherung ein – aber nur dann, wenn die Kinderbetreuung eingeschlossen ist“, so R+V-Experte Földhazi. Falls nicht, muss die Tagesmutter den Schaden aus eigener Tasche begleichen und eventuell sogar eine lebenslange Rente zahlen. Ist die Tagesmutter damit finanziell überfordert, kann dies erhebliche Konsequenzen für die Eltern haben. Denn neben den Sorgen um das verletzte Kind kommen finanzielle Probleme hinzu – wenn beispielsweise ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss, um das Kind zu pflegen.
Die Haftung für die Tagesmutter geht sogar noch weiter. Sie ist auch verantwortlich, wenn ein Kind das andere verletzt. Grund hierfür: Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst für Schäden, die sie verursachen. Tipp des R+VInfocenters: Eine private Unfallversicherung für das Kind bietet zusätzliche Sicherheit. Diese springt bei einem Unfall immer ein.
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
Internet: www.ruv.de
Bild: pixabay – Lizenz: Public Domain
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