Deshalb gibt es in der ärztlichen Geburtsmedizin zwei magische Zahlen, bei denen es um Sicherheit geht: Wenn sich die Situation während einer Geburt unvorhergesehen verschlechtert, sollte es nicht länger als 10 Minuten dauern, bis die Hebamme einen geburtsmedizinisch ausgebildete Ärztin oder einen Arzt geholt hat, und nicht länger als 20 Minuten sollte es dauern von dem Moment, in dem eine Ärztin oder ein Arzt die Notsituation festgestellt haben bis zum Beginn des Kaiserschnitts.
Diese Zeiten können nur eingehalten werden, wenn die Entbindung in einer personell gut ausgestatteten Geburtsklinik stattfindet oder allenfalls dann, wenn ein von Hebammen geführter Kreißsaal in unmittelbarer Nähe zu einem Krankenhaus liegt, das rund um die Uhr eine fachärztliche Versorgung garantiert.
Für Geburten, die von Hebammen betreut werden, gibt es keine solchen strengen Vorgaben. Deshalb dürfen Hausgeburten und Entbindungen in Geburtshäusern auch weit weg von einer Geburtsklinik durchgeführt werden. In Bayern endete nach langer Prozessdauer ein Verfahren gegen eine erfahrene Hebamme; sie hatte eine Entbindung in einem Geburtshaus betreut, die in eine unvorhergesehene Notsituation eingemündet war. Zunächst waren während der Geburt die Herztöne des Kindes langsamer geworden, ein Anzeichen für eine verschlechterte Versorgung des kindlichen Gehirns mit Sauerstoff. Die Hebamme hatte das jedoch zunächst nicht als Alarmzeichen gedeutet. Als der Herzschlag des Kindes immer langsamer wurde, holte sie letztlich einen Notarztwagen und ließ die Frau in die Klinik fahren. Bis schließlich der Kaiserschnitt durchgeführt wurde, waren von Beginn der kritischen Situation an zwei Stunden vergangen. Das Kind kam mit Anzeichen eines schweren Sauerstoffmangels zur Welt und bleibt sein Leben lang schwerbehindert.
„Die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sehen die Schwangerenvorsorge in ärztlichen Händen“, so Dr. Albring. „Wenn Hebammen die Schwangere mitbetreuen, ist das bei unauffälligen Schwangerschaften ebenfalls in Ordnung. Auch die Leitung einer normalen, problemlosen Geburt durch eine Hebamme ist selbstverständlich und sogar gesetzlich festgelegt. Aber bei jeder Geburt, selbst bei völlig unauffälligen Schwangerschaftenm kann sich plötzlich eine Gefahrensituation ergeben“, so der Frauenarzt, „bei der nur ein schneller Kaiserschnitt schwere Schäden und auch dauerhafte geistige und körperliche Behinderungen des Kindes vermeiden kann. Keine Frau und keine Hebamme kann das vor der Geburt mit Sicherheit ausschließen. Deshalb sollte es für jede Frau ein Anliegen sein, aus Sorge um die Gesundheit des lange erwarteten Kindes – gegebenenfalls ambulant – in einer Klinik zu entbinden. Eine persönliche Atmosphäre und die Begleitung durch eine eigene Hebamme werden dadurch ja nicht ausgeschlossen.“
Quelle:
Berufsverband der Frauenärzte (BVF e.V.)
Internet: www.bvf.de
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