Henna-Tattoos – gefährliche Allergieauslöser
Gute Pillen – Schlechte Pillen sagt warum. Die bei Urlaubern so beliebten nicht-dauerhaften, aber markant schwarzen Tattoos auf der Basis von Henna enthalten oft einen Stoff, der seit Jahrzehnten als Allergieauslöser bekannt und seit 2009 bei uns in Tätowierungen verboten ist: Paraphenylendiamin (PPD).
Dieser Stoff kommt auch in Haarfarben vor. Dort ist per Kosmetikverordnung ein Höchstwert von 6% festgesetzt. Und trotzdem steht bei Haarfärbemitteln auf Verpackungen, dass man zunächst testen soll, ob die Inhaltsstoffe eine Allergie oder Entzündungen auslösen.
Wie viel PPD in Tätowierungsfarben steckt, die tief in die Haut eindringen, lässt sich bei dem unübersichtlichen Angebot in Urlaubsorten nicht kontrollieren. Darum gibt es das französische Plakat (siehe rechts), das auch auf die Folgen hinweist: Kurz nach der Tätowierung oder auch Wochen später, können heftige Hautreaktionen auftreten. Die Ekzeme und Schwellungen sind lokal begrenzt oder überfluten den ganzen Körper. Nach der ersten allergischen Reaktion – und sie muss manchmal sogar als Notfall in einer Klinik behandelt werden – muss man mit einer lebenslangen Sensibilisierung rechnen.
„Das ist mehr als ein Ärgernis“, sagt Elke Brüser von Gute Pillen – Schlechte Pillen. „Denn PPD steckt nicht nur in diversen Haarfarben, sondern auch in Textilien, und leider ist es oft so, dass ein allergener Stoff das Immunsystem auch für andere, in gewisser Weise ähnliche Stoffe empfindlicher macht, also sensibilisiert. Bei PPD betrifft das weitverbreitete Kautschuk-Produkte.“ – Heuschnupfenpatienten kennen solche Kreuzallergien: Wer frische Äpfel nicht verträgt, hat meist auch eine Birkenpollenallergie und reagiert auch auf Haselnüsse allergisch.
Weitere Informationen zu Tattoos finden Sie in Gute Pillen – Schlechte Pillen: 3/2006, S. 10; 5/2007, S. 7; 4/2012, S. 7; 4/2013, S. 14
Quelle: Gute Pillen – Schlechte Pillen
Internet: www.gutepillen-schlechtepillen.de
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