Doch auch wenn Rumtoben riesigen Spaß macht, ist immer ein gewisses Risiko dabei. „Anders als bei öffentlichen Spielplätzen , die zumeist von Kommunen betrieben werden, macht der Gesetzgeber bei Indoor-Spielplätzen keine verbindlichen Vorschriften, was die Überprüfung der Sicherheitsstandards angeht“, sagt Matthias Lompa, Experte für Hallenspielplätze von TÜV Rheinland.
Das bedeutet: Ob private Betreiber ihre Anlagen von unabhängigen Prüfern kontrollieren lassen, steht ihnen frei. Von TÜV Rheinland geprüfte Anlagen erkennen Besucher am Prüfzeichen.
„Der Zustand von Spielgeräten, das Verhalten des Personals und die Sauberkeit der Halle sind Indikatoren, an denen Gäste Qualitätsmerkmale festmachen können“, erklärt Matthias Lompa. Hängen Spielordnungen oder Verhaltensvorschriften an den Geräten und wird deren Einhaltung vom Personal überprüft? Ist die Hallenaufsicht stetig präsent und ansprechbar? Werden Unfallrisiken minimiert, indem Stolperfallen wie ungünstig geparkte Bobbycars weggeräumt werden? Sind die Abfalleimer geleert? All das lässt die Sorgfalt des Betreibers erkennen. Typische Sicherheitsmängel sind hervorstehende Schrauben an den Geräten, durchgescheuerte Seile, defekte Fangnetze, scharfe Kanten, marode oder fehlende Aufprallpolsterungen und enge Zwischenräume, in denen sich Kinder quetschen können. „Wer Gefahrenpotenzial entdeckt, sollte es direkt dem Personal melden“, so der TÜV Rheinland-Fachmann.
Damit die Kinder nicht an Geräten hängen bleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren, sind Outfits mit Kordeln, Schlüsselanhängern oder Halsketten tabu. Da Straßenschuhe auf Indoor-Spielplätzen verboten sind, bieten sich rutschfeste Hallenschuhe oder Bremssocken an. Übrigens: „Die Aufsichtspflicht in der Halle liegt nicht beim Personal, sondern bei den Eltern oder den jeweiligen Begleitpersonen“, betont Lompa und empfiehlt den Erwachsenen, entweder ihre Kinder zu beobachten oder einfach selbst mal eine Runde mitzuspielen.
Quelle:
TÜV Rheinland AG
Internet: www.de.tuv.com
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