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Verletzungsgefahr: Rapex meldet Magnetspielzeug der Marke Geomag

Die spanischen Behörden melden dieses Magnetspielzeug der Marke Geomag an das europäische Schnellwarnsystem Rapex. Grund für die Warnung ist ein zu hoher magnetischer Flussindex (starke magnetische Anziehungskraft).

Oft können die Magnetkugeln auch nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden. Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten.

Warum kann Magnetspielzeug so gefährlich sein?

Beim Spielen mit Magnetspielzeug können Kinder kleinere Magnete, die sich aus dem Spielzeug gelöst haben, unabsichtlich verschlucken. Wird ein weiterer Magnet oder ein magnetisierbarer Gegenstand verschluckt, findet im Magen-Darm-Trakt eine gegenseitige Anziehung statt, die einen mechanischen Darmverschluss oder eine Perforation des Darmes hervorrufen kann. Diese Verletzungen können in extremen Fällen tödlich sein.

Vor allem in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten muss sichergestellt werden, dass Kleinkinder diese Magnetkugeln auf keinen Fall in die Hände bekommen.

Bereits seit 2008 sind Magnetspielzeuge wie die “Buckyballs” in Europa nicht mehr zulässig.

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Eltern sollten gerade bei Magnetspielzeug sehr aufmerksam sein!

Sicher spielen mit Magnetspielzeug >>

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 36 vom 13.09.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 12 A12/1207/13
Meldendes Land: Spanien
Herkunftsland: Schweiz
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Magnet Spielzeug
Marke: Geomag
Name: Dekopanel Tiere
Beschreibung: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Ref. GP400805
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein Risiko von Verletzungen (Darmverschluss), weil die kleinen Magnete einen hohen magnetischen Flussindex haben und wenn mehr als ein Magnet verschluckt werden diese durch die Darmwand angezogen werden können, was Perforation oder Verstopfung zur Folge haben kann.
Art des Rückrufs / der Warnung: Zwangsmassnahmen: Rücknahme des Produktes aus dem Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN71-1

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

 

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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