Verkaufsverbot: Erstickungsgefahr – Spielzeug Löschfahrzeug "Cartoon Cars"

Erstickungsgefahr droht von diesem Spielzeug Löschfahrzeug durch verschluckbare Kleinteile. Dies melden deutsche Behörden dem europäischen Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 33/2013.

Eltern sollten – sofern vorhanden – den Artikel aus der Reichweite von Kleinkindern entfernen

Verkaufsverbot: Erstickungsgefahr - Spielzeug Löschfahrzeug "Cartoon Cars"

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 33 vom 23.08.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Klick für Detailansicht

Rapex Nummer: 3 A12/1098/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Spielzeugauto
Marke: unbekannt
Name: Cartoon Cars
Beschreibung: Löschfahrzeug, batteriebetrieben, mit Musik und Lichtern.
Typ / Artikel-Nr.: NO MQ 333-1 / NO MQ 333-2
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Erstickung
  Die Gummi-Räder können leicht abgenommen werden und von Kleinkindern verschluckt werden 
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Zwangsmassnahmen: Verbot der Vermarktung des Produkts und allfällige flankierende Massnahmen

Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71-1

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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