„Bei 49 % der 85 Proben der in den Jahren 2012 und 2013 untersuchten Schnitt- und Hartkäse ist in unserem Neubrandenburger Labor das Antibiotikum Natamycin im Rindenteil nachgewiesen worden. In einem Fall wurde die zulässige Höchstmenge überschritten.“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin für Lebensmittelsicherheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Bei fünf der Käseproben „lose Ware“ war der verwendete Konservierungsstoff Natamycin oder auch E 235 bei der Abgabe an den Verbraucher nicht kenntlich gemacht.
Natamycin ist ein mikrobiell gewonnenes Antibiotikum. Es wirkt spezifisch gegen Hefen und Schimmel. Im Lebensmittelbereich ist es als Konservierungsstoff zur Oberflächenbehandlung von Hartkäse, Schnittkäse, halbfestem Schnittkäse und getrockneten, gepökelten Würsten zugelassen (Höchstmenge: 1 mg/dm²). Fünf Millimeter unterhalb der Oberfläche darf die Substanz nicht mehr nachweisbar sein. Die Verwendung ist kennzeichnungspflichtig. Im humanmedizinischen Bereich findet Natamycin zum Beispiel Anwendung bei Hefepilzerkrankungen der Haut, bestimmten Hornhautentzündungen des Auges und anderen Erkrankungen, verursacht durch Pilze.
Für Verbraucher, die den Verzehr des beschriebenen Konservierungsstoffs vorsorglich vermeiden wollen, ist die Kenntlichmachung von Natamycin notwendig. Nur dann kann eine Konsumentscheidung gefällt und bewusst auf den Verzehr der konservierten Käserinde verzichtet werden.
„Grundsätzlich gilt die Empfehlung, die Rinde von mit Natamycin behandeltem Käse bis zu einem halben Zentimeter wegzuschneiden und nicht zu essen.“, betont Trapp.
Wer sicher sein will, dass der Käse kein Natamycin enthält, kann auf Biokäse zurückgreifen. Hier darf dieser Konservierungsstoff nicht eingesetzt werden.
Die Überwachung der Verwendung von Natamycin wird aufgrund der Untersuchungsergebnisse weiterhin in Verbindung mit Kennzeichnungsprüfungen fortgeführt. Diese ergaben mehrfach Mängel, unter anderem fehlten Angaben zur Käsegruppe, Fettgehaltsstufe, Zutatenliste und Tierart.
Hintergrund
Insbesondere Hartkäse, Schnittkäse und halbfeste Schnittkäse durchlaufen während der Käseherstellung längere Reifeprozesse. Im handwerklichen Maßstab werden die Oberflächen der Käselaibe durch regelmäßiges Bürsten und Abreiben mit Salzlake und erwünschten Reifungskulturen und durch Wenden der Käselaibe gepflegt. Die Bildung von unerwünschten Schimmelpilzen auf der Oberfläche wird dadurch reduziert und gewünschte Reifeprozesse gefördert. Im industriellen Maßstab ist eine solch arbeitsintensive Pflege der Käselaibe nicht möglich. Hier kommen zum Beispiel Oberflächenbeschichtungen oder Folienreifung zum Einsatz. Darüber hinaus ist Natamycin als Konservierungsstoff zur Behandlung der Käseoberflächen gegen Schimmelpilzbefall zugelassen.
Quelle:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Internet: www.lallf.de
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