Diese Dmenschuhe der Marke „Coolgirl“ sind mit Dimethylfumarat (DMF) belastet. Hier gilt besondere Vorsicht.
DMF ist ein Biozid und kann unter anderem starke Hautreizungen auslösen.
Für Dimethylfumarat (DMF) gibt es bereits seit dem 1. Mai 2009 ein EU-weites Verbot, welches auch für Import-Produkte gilt.
Fumarsäuredimethylester, auch Dimethylfumarat, ist der Diester der Fumarsäure mit dem Alkohol Methanol. Der Ester wird im Gemisch mit Fumarsäuremonoethylester als Arzneistoff zur Behandlung der Psoriasis eingesetzt.
Weltweit wird Dimethylfumarat als Biozid zur Behandlung von Kleidung, Schuhen und Möbeln gegen Schimmelpilzbefall eingesetzt. Es kann Hautreizungen auslösen
Lesen Sie hierzu auch: Immer noch erhältlich: Schuhe mit verbotenem Biozid Dimethylfumarat
[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Die betroffenen Modelle sollten NICHT weiter getragen werden![/wpfmb]
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 26 A12/1016/13 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | unbekannt |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
OECD Portal Kategorie: | 63000000 – Footwear |
Produkt: | Damenschuhe |
Marke: | Coolgirl |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Damen Schuhe in grauer Farbe |
Typ / Artikel-Nr.: | Art.-Nr.: 2.885397 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Dimethylfumarat |
Es besteht ein chemisches Risiko für Verbraucher, da 6,2 mg / kg Dimethylfumarat (DMF) in der Innensohle des Produkts enthalten ist | |
Dimethylfumarat ist als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen | |
Art des Rückrufs / der Warnung: |
Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | unbekannt |
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:
[hr]
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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