Lebensgefahr für Kinder: Rapex warnt vor "Nanodots 125 – Black Edition"

Rapex meldet erneut Magnetkugeln. Diesmal die „Nanodots 125 – Black Edition“ mit 125 Magnetkugeln.

Eindringlicher Appell an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.

Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das empfindliche Gewebe ein und können so zu schwerwiegenden Verletzungen führen.

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Eindringlicher Appell an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.

Oft können die Magnetkugeln auch nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden. Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten.

Bereits seit 2008 ist Magnetspielzeug wie die “Buckyballs” in Europa nicht mehr zulässig.

[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln. Sie gehören nicht in Kinderhände![/wpfmb]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 31 vom 09.08.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 55 A11/0053/13
Meldendes Land: unbekannt
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Magneten
Marke: Nano Magnetics
Name: Nanodots 125 – Black Edition
Beschreibung: 125 magnetische Kugeln in einem transparenten Kunststoff-Zylinder
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: 830491000216
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Verletzung / Erstickung
 

Es besteht Erstickungsgefahr, da kleine Teile leicht von Kleinkindern verschluckt werden können.

Es besteht Verletzungsrisiko (Darmverschluss), weil die Magnete einen hohen magnetischen Flussindex aufweisen und wenn mehr als ein kleiner Magnet verschluckt wird diese sich gegenseitig durch die Darmwand anziehen werden, wodurch die Gefahr der Perforation oder Verstopfung besteht

Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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