Lebensgefahr für Kinder: Rapex warnt vor "Nanodots 125 – Black Edition"
Rapex meldet erneut Magnetkugeln. Diesmal die „Nanodots 125 – Black Edition“ mit 125 Magnetkugeln.
Eindringlicher Appell an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.
Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das empfindliche Gewebe ein und können so zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
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Oft können die Magnetkugeln auch nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden. Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten.
Bereits seit 2008 ist Magnetspielzeug wie die “Buckyballs” in Europa nicht mehr zulässig.
[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln. Sie gehören nicht in Kinderhände![/wpfmb]
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 31 vom 09.08.2013
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 55 A11/0053/13 |
Meldendes Land: | unbekannt |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Spielzeug |
OECD Portal Kategorie: | 86000000 – Toys / Games |
Produkt: | Magneten |
Marke: | Nano Magnetics |
Name: | Nanodots 125 – Black Edition |
Beschreibung: | 125 magnetische Kugeln in einem transparenten Kunststoff-Zylinder |
Typ / Artikel-Nr.: | unbekannt |
Barcode: | 830491000216 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Verletzung / Erstickung |
Es besteht Erstickungsgefahr, da kleine Teile leicht von Kleinkindern verschluckt werden können. Es besteht Verletzungsrisiko (Darmverschluss), weil die Magnete einen hohen magnetischen Flussindex aufweisen und wenn mehr als ein kleiner Magnet verschluckt wird diese sich gegenseitig durch die Darmwand anziehen werden, wodurch die Gefahr der Perforation oder Verstopfung besteht |
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Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71 |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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