Schon wieder: Weichmacher und andere Gifte in Badespassartikeln für Kinder
Mehr als hundertfach sind gesetzliche Grenzwerte für schädigende Weichmacher (Phthalate) in aufblasbaren Schwimmbällen und -tieren überschritten: Ein Wasserball von Wehncke war mit 39 Prozent giftigen Weichmachern belastet und wies zudem auch noch die schädliche zinnorganische Verbindung Dibutylzinn (DBT) auf…
Das zeigt eine Schadstoffanalyse von zwölf aufblasbaren Badespaßartikeln aus PVC (Polyvinylchlorid): Jedes zweite Wasserspielzeug enthielt bedenkliche Schadstoffe, die bei Dauereinwirkung in Verdacht stehen, Leber, Nieren und den Hormonhaushalt zu schädigen und die krebsauslösend wirken können. „Diese hoch belasteten Badespaßartikel dürfen nicht verkauft werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Sie appelliert an Hersteller und Händler, „auf die Produktion und den Verkauf von Kinderspielzeug mit gefährlichen Weichmachern komplett zu verzichten.“
Wie es um schädliche Inhaltsstoffe in Wasserball und Co. bestellt ist, hat im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Labor untersucht. Analysiert wurden acht Bälle und vier Tiere, die zwischen 99 Cent und 12,99 Euro über die Verkaufsplattform Amazon in diversen Online-Shops erhältlich sind. Im Fokus standen sowohl Markenartikel als auch Produkte unbekannter Hersteller. Die Tester fahndeten in Spielzeugfolie und Aufblasventil (im Verhältnis 2:1) nach Phthalat-Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Organozinnverbindungen. Auffällig: Sieben der Bälle und Tiere wurden in China produziert. Bei den übrigen fünf war die Herkunft unbekannt.
Bei jedem zweiten Wasserspielzeug fanden die Tester einen viel zu hohen Schadstoffanteil. Fünf Artikel überschritten die gesetzlichen Grenzwerte von 0,1 Prozent bei bestimmten Phthalat-Weichmachern um ein Vielfaches:
- Ein bunter Delfin der Firma Sandy enthielt 43 Prozent des besorgniserregenden Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP).
- Ein rosafarbener Delfin des Importeurs GoDan brachte es auf 40 Prozent an giftigen Phthalaten.
- Ein Wasserball von Wehncke war mit 39 Prozent giftigen Weichmachern belastet und wies zudem auch noch die schädliche zinnorganische Verbindung Dibutylzinn (DBT) auf.
- Ein über LG-Imports geordertes Seepferdchen hatte 32 Prozent und
- ein Wasserball, importiert von Toy Trade BV, 30 Prozent gefährlicher Weichmacher im Material intus.
- In einem Wasserball des Fabrikanten Rice wurde ein stark erhöhter Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nachgewiesen. Das rot-karierte Spielzeug hat in Kinderhänden nichts zu suchen.
Aufblasbares Wasserspielzeug besteht in der Regel aus dem chlorierten Kunststoff PVC, der ohne den Zusatz von Weichmachern hart und spröde und für den Badespaß von Kindern ungeeignet ist. Bei Schwimmhilfen und Planschbecken aus Kunststoff sind mittlerweile auch PVC-freie Produkte erhältlich. Besorgte Eltern erhalten beim Kauf von Wasserspielzeug jedoch kaum Anhaltspunkte zu den verwendeten Kunststoffen. Nur zwei der zwölf bestellten Artikel waren auf der Verpackung als „PVC“ gekennzeichnet. Die übrigen zehn trugen überhaupt keine Materialangaben. Nur sechs Produkte gaben an, „phthalatfrei“ oder „frei von schädlichen Weichmachern“ zu sein. Sie hielten tatsächlich die geltenden Grenzwerte ein. Auch das auf allen Waren zu findende CE-Zeichen erlaubt lediglich den Zugang auf den europäischen Markt. Es ist kein Prüfsiegel und sagt somit nichts über die Unbedenklichkeit eines Produkts aus.
„Die geprüfte Sicherheit von Spielzeug aus Kunststoff – insbesondere von Wasserspielzeug und Schwimmhilfen – muss dringend im Interesse unserer Kinder erhöht werden“, kommentiert die Verbraucherzentrale NRW das Laborergebnis. Kleinkinder, die nicht nur gerne mit bunten Bällen und Tieren im Wasser herumtollen, sondern auch sonst täglich mit Kunststoffprodukten in Berührung kommen, sind gefährdet, weil der kindliche Organismus besonders empfindlich ist und sie über Mundkontakt mehr Schadstoffe aufnehmen als Erwachsene. „Nicht nur Hersteller und Händler sollten verantwortungsbewusst handeln und qualifizierte Nachweise erbringen, dass ihre Spielzeugprodukte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch die Überwachungsbehörden müssen besser personell und materiell ausgestattet werden, um ihre Kontrollen zu erhöhen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, verbindliche Standards zu installieren, etwa von den Herstellern und Importeuren unabhängige, qualifizierte und aktuelle Gutachten zu fordern, damit bedenkliche Produkte nicht mehr auf den Markt gelangen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Eine Übersicht über die Ergebnisse der Stichprobe zu und Empfehlungen zum Umgang mit aufblasbarem Wasserspielzeug siehe unter www.vz-nrw.de/wasserspielzeug.
Quelle:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
http://www.vz-nrw.de
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