Warnung vor Brandgefahr durch Himmelslaternen: UFOs mit eigener Feuerquelle

Meterhohe Herzen und Ballons aus Papier, innen mit offener Flamme erleuchtet, sollen für schwebende Licht-Romantik am Firmament sorgen – vor allem bei festlichen Hochzeiten und an Geburtstagen. Doch viele Onlinehändler verschweigen die zumeist bestehenden Flugverbote

Meterhohe Herzen und Ballons aus Papier, innen mit offener Flamme erleuchtet, sollen für schwebende Licht-Romantik am Firmament sorgen – vor allem bei festlichen Hochzeiten und an Geburtstagen. Sky- oder Himmelslaternen gelten als ein „Symbol für Glück und Wunscherfüllung“, massenhaft angepriesen für wenige Euro im Internet etwa auf den Marktplätzen von Amazon und eBay. „Die wunderschönen, leichten und beleuchteten Laternen verwandeln jede Veranstaltung in ein unvergessliches Abenteuer.“

Besonders abenteuerlich wird‘s bei trockenem, windigem und heißem Wetter, wenn die unkontrolliert fliegenden Feuer – wie jüngst geschehen – in einer Recyclingfabrik in Großbritannien landen und 100.000 Tonnen Papier entzünden. Oder wenn ein Dachstuhl einem lautlosen Laternen-Geschwader zum Opfer fällt. In solchen Fällen sollten sich die Verantwortlichen finanziell warm anziehen. „In der Regel verweigert die Privathaftpflicht eine Kostenübernahme der Schäden“, warnt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Längst hat das Gros der Bundesländer ein Flugverbot für die schwebenden Glückssymbole verhängt. Ordnungsämter erteilen laut Innenministerium in NRW „nur sehr selten eine Ausnahmegenehmigung“, schon gar nicht in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Flughäfen.

Emsig gekauft werden die Laternen dennoch, wie die zahlreichen Produkt-Rezensionen bei Amazon belegen. Die Palette reicht vom schlichten „wow!“ über „Die Ballons kamen sehr schnell wieder runter, einer hat sogar angefangen zu brennen“ bis hin zur eindringlichen Warnung: „Kommt es zu einem Brandunglück, kann das als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden“.

Doch bei vielen Händlern im Internet suchte die Verbraucherzentrale NRW vergeblich nach Hinweisen auf Gefahren und Flugverbote. Andere Verkäufer informierten allein über Einschränkungen in der Nähe von Flughäfen, verschwiegen jedoch das nahezu bundesweite Flugverbot.

Daran ändert auch „eine innovative Weiterentwicklung“ nichts, die verstärkt beworben wird: eine 20 oder 45 Meter lange Leine, die die Papier-Feuer „kontrollierbar wie einen Lenkdrachen“ machen soll. „Es sind nach wie vor unbemannte Flugobjekte mit einer eigenen Feuerquelle“ – und die bekommen laut Auskunft von Ludger Harmeier, Pressesprecher im nordrhein-westfälischen Innenministerium „in aller Regel keine Aufstiegsgenehmigung“.

Quelle:
Verbraucherzentrale NRW
http://www.vz-nrw.de/

Regelungen in den einzelnen Bundesländern
(Quelle: wikipedia.de)

In Baden-Württemberg wurden Himmelslaternen als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft, was jedoch vom Wortlaut der LuftVO in der Fassung vom 18. Januar 2010 nicht mehr gedeckt war. Deshalb beschloss das Landeskabinett 2012 explizit ein Verbot.

Der Gebrauch von Kong-Ming-Laternen ist in Bayern durch § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmeregelungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind.

In Berlin ist eine Genehmigung für das Steigenlassen von Himmelslaternen erforderlich. Sie wird dort aber generell nicht erteilt, da Beeinträchtigungen im Luftverkehr und Waldbrandgefahr befürchtet werden.

In Brandenburg sind Himmelslaternen seit dem 4. Februar 2010 verboten

In Bremen seit dem 14. Oktober 2009 verboten

In Hamburg trat am 1. Februar 2010 ein Verbot für Himmelslaternen in Kraft

Der Gebrauch in Hessen ist seit dem 23. Juli 2009 untersagt

Der Gebrauch von Kong-Ming-Laternen in Mecklenburg-Vorpommern wurde, nachdem er am 26. August 2009 untersagt wurde, am 25. Januar 2011 wieder gelockert. Ein Verbot gilt trotzdem noch für Waldgebiete und Orte, wo ein Mangel an eventuell nötigem Löschwasser herrscht

In Niedersachsen ist der Gebrauch seit dem 1. Mai 2009 untersagt

In Nordrhein-Westfalen seit dem 18. Juli 2009 verboten

Rheinland-Pfalz seit dem 1. September 2009 verboten

Im Saarland wurde das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen am 2. Oktober 2009 verboten

In Sachsen seit 1. September 2009 verboten.

Sachsen-Anhalt gilt die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen

Schleswig-Holstein hat die Himmelslaternen am 28. August 2009 verboten.

Das Thüringer Innenministerium hat ein Verbot für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ausgesprochen, das seit dem 19. Oktober 2009 gilt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Bild: By Takeaway (Own work) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons

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