Zum sommerlichen Badespaß gehören Planschbecken, Luftmatratzen und Schwimmreifen und –flügerl für die Kleinen. Lauter Sachen, die aus Kunststoff bestehen. „Wir wissen von anderen Produkten, dass darin Schadstoffe enthalten sein können, die besonders für Kleinkinder schädlich sind“, erläutert AK-Präsident Siegfried Pichler die jüngste Untersuchung der AK-Konsumentenberatung. „Gerade kleinere Kinder haben viel Mund- und Hautkontakt mit den Badesachen und sind stärker gefährdet.“ Ein lokaler Händler hat schnell reagiert und die Produkte aus dem Sortiment genommen!
Elf Produkte – Planschbecken, Luftmatratzen, Schwimmring und Schwimmflügerl – haben die Konsumentenschützer im Sport- und Spielzeughandel sowie in einem Baumarkt und einem dm-Markt gekauft und vom Umweltbundesamt auf verschiedene Schadstoffe analysieren lassen. „Die Ergebnisse sind durchwachsen“, sagt AK-Konsumentenexperte Stefan Göweil. „Manche Übeltäter sind tatsächlich aus den Materialien verschwunden, manche sind nach wie vor nachweisbar.“
Unrealistische Altersgrenze
Die Hersteller geben speziell bei Luftmatratzen und Planschbecken den Hinweis, dass sie nicht für Kinder unter drei Jahren gedacht sind. „Das geht aber völlig an der Lebensrealität vorbei“, kritisiert Göweil. „Ältere Kinder haben jüngere Geschwister, Kinder spielen bei Freunden und Nachbarn – wie soll man da die Kleinen von den Älteren trennen?“ Und gerade bei diesen Sommerartikeln muss man davon ausgehen, dass der Kontakt über Mund und Haut recht ausgiebig sein kann, die Sonne und die hohen Temperaturen verstärken die Abgabe von Schadstoffen noch.
Ergebnisse im Detail:
Phtalate:
In dieser Gruppe befinden sich Substanzen, die im Verdacht stehen, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen. Nach jahrelangen Diskussionen wurden besonders aggressive Phtalate 2007 EU-weit verboten; trotzdem fanden sie sich noch vor ein paar Jahren in Kunststoffprodukten. „Daumen rauf! Bei der jetzigen Analyse konnte bei keinem einzigen Produkt eine dieser Substanzen nachgewiesen werden“, so Göweil.
PAK (Polycyclische aromatisierte Kohlenwasserstoffe):
Das ist eine Stoffgruppe, die als krebserregend gilt und auch ein genveränderndes Potenzial hat. Es wurden 18 Substanzen, die für die untersuchten Produkte relevant sind, untersucht. Für diese 18 Stoffe gibt es einen Summen-Grenzwert (der nicht gesetzlich ist, sondern auf Expertenebene für die Zuerkennung des „GS-Zeichen“ festgelegt wurde), der bei Produkten für Kinder unter 36 Monaten nicht überschritten werden darf. Dieser Grenzwert wurde mit einer Ausnahme bei allen Produkten teils bei weitem überschritten. „Das ist für uns völlig inakzeptabel, noch dazu, weil diese belastenden Stoffe für die Erzeugung nicht notwendig sind und in den Produkten nichts verloren haben! Unserer Meinung nach müsste es hier eine absolute Null-Toleranz geben!“, fordert Göweil.
Nonylphenol:
„Auch dieses Substanzgemisch hat in den Produkten nichts zu suchen“, so Göweil. Es wurde in vier Proben, in zwei davon stark erhöht, nachgewiesen. Nonylphenol beeinflusst das Hormonsystem und schädigt vermutlich die Fortpflanzungsfähigkeit. Es kann sich aus dem Kunststoff lösen und in den Körper eines Kindes gelangen.
Generell gilt, dass Stoffe, die wie Hormone wirken, in das empfindliche Hormonsystem von Kindern eingreifen können und es langfristig schädigen. Solche Substanzen sollen in keinen Produkten zu finden sein die Kinder benützen.
Octylphenol ist eine verwandte Gruppe, die erfreulicherweise nicht gefunden wurde.
BPA (Bisphenol A):
Dieser Stoff ist eine Massenchemikalie und in zahlreichen Produkten des Alltags vertreten – vom Kassenzettel auf Thermopapier über CDs bis zu Kosmetika. Er steht im Verdacht, auf Sexual- und Schilddrüsenhormone zu wirken; in Babyfläschchen ist er mittlerweile EU-weit verboten, in Österreich ist er seit 2011 in Beißringen und Schnullern verboten. „BPA kann direkt vom Mund ins Blut gelangen und erreicht dort eine hohe Konzentration. Deshalb ist es äußerst unerfreulich, dass wir in fünf von elf Produkten fündig wurden. Jeder weiß, wie gern kleine Kinder alles in den Mund stecken“, so Göweil. „Auch hier gilt für uns: Da darf es keine Toleranz geben.“
Die Ergebnisse im Detail siehe Tabelle
Ergebnisse: Untersuchung Badesachen Juni 2013 (101.0kb)
Handel reagiert: Spielzeug Company nimmt Produkt aus Regal
Die Händler, bei denen die Produkte gekauft wurden, werden von der Konsumentenberatung von den Ergebnissen informiert und um eine Stellungnahme gebeten. „Die Reaktionen waren positiv, alle betonen, dass sie ihre Verantwortung gerade bei Produkten für Kinder sehr ernst nehmen wollen“, sagt Göweil. „Sie haben zugesichert, mit den Herstellern Kontakt aufzunehmen und alternative Materialien einzufordern.“
Besonders hervorgehoben werden muss aber die konkrete Reaktion eines lokalen Händlers: Die „Spielzeug Company“ hat umgehend gehandelt und Luftmatratze und Planschbecken aus dem Sortiment genommen. „Dieses rasche verantwortungsvolle Handeln ist vorbildhaft und im Interesse der Konsumenten“, lobt Präsident Pichler.
FORDERUNGEN UND TIPPS
Alle gefundenen Substanzen sind für (kleine) Kinder problematisch und haben in solchen Produkten nichts verloren. „Deshalb fordern wir ein Verbot aller gefundenen Substanzen in Spiel- und Freizeitprodukten für Kinder“, sagt Pichler. „Noch besser wäre es, das Übel an der Wurzel zu packen und generell ein Verbot von PVC für Kinderspielzeug zu erwirken, das ja das am meisten verwendete Material ist, in dem sich die Problemsubstanzen finden!“
Auch wenn die Reaktion der in diesem Fall betroffenen Händler positiv war, fordert Pichler grundsätzlich den Handel auf, Druck auf die Hersteller zu machen, damit bei der Produktion von Kinderartikeln auf andere Materialien umgestellt wird. „Verbote oder Beschränkungen von Substanzen brauchen oft jahrelang, deshalb sehen wir auch eine Verantwortung bei den Verkäufern!“
Eine verpflichtende Kennzeichnung des Materials von Spiel- und Freizeitprodukten für Kinder.
Tipp: Wenn Kinder an Land auf einer Luftmatratze liegen, ein Handtuch unterlegen, um den Hautkontakt zu minimieren, oder gleich Luftmatratzen mit Baumwollbezug verwenden.
Schwimmflügerl, Spielzeug und Planschbecken nicht mit dem Mund aufblasen, lieber einen Blasebalg verwenden.
Quelle:
Arbeiterkammer Salzburg
Webseite: http://www.ak-salzburg.at
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