Die Angaben zu Zucker und Süßmachern auf Produktverpackungen verwirren Verbraucher oft mehr, als dass sie informieren. Zu dem Schluss kommt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Kennzeichnung süßender Substanzen in verarbeiteten Lebensmitteln.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb gesetzliche Änderungen und eine stärkere Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung. „Schluss mit dem Versteckspiel in der Zutatenliste. Wenn Zucker oder Süßmacher enthalten sind, muss das klar und verständlich auf der Verpackung stehen“, fordert Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Im Marktcheck prüften die Verbraucherzentralen insgesamt 276 Produkte. Fast alle davon enthielten Zucker, darunter auch solche, in denen Verbraucher nicht mit süßenden Zutaten rechnen – wie Soßenbinder und Fleischsalat. Auch die Vielfalt anderer Süßmacher ist groß: Neben Zucker wurden 70 weitere Bezeichnungen für süßende und zum Zuckergehalt beitragende Zutaten gefunden.
Eindeutige Definition per Gesetz
Für Verbraucher ist der Einsatz verschiedener Süßmacher und der Gesamtzuckergehalt jedoch oftmals nicht transparent. Denn verschiedene Gesetze und Verordnungen enthalten unterschiedliche Definitionen für Zucker und eröffnen Herstellern viel Spielraum, wenn es um die Information über den Zucker- und Süßungsmittelgehalt von Lebensmitteln geht.
So werden in der Zutatenliste viele Stoffe mit hohem Zuckergehalt wie etwa Glukosesirup oder Süßmolkepulver nicht als Zucker aufgeführt. Die Folge: Die Vielfalt der verwendeten Süßmacher vertreibt Zucker von der Spitzenposition der Zutatenliste – dem Verbraucher wird auf den ersten Blick ein geringerer Zuckergehalt suggeriert. Nährwerttabellen dagegen, die auf einigen Produkten abgedruckt, aber nicht verpflichtend sind, weisen einen höheren Zuckergehalt aus, da sie eine umfassendere Zuckerdefinition zugrunde legen. Dieses Verwirrspiel widerspreche der Forderung nach mehr Transparenz auf Lebensmitteln und führe Verbraucher in die Irre, so der vzbv. Der Verband fordert eine Angleichung der unterschiedlichen Zuckerdefinitionen in den Gesetzestexten, damit Verbraucher den wirklichen Gehalt einschätzen können. Es sei zudem dringend notwendig, dass die Lebensmittelüberwachung Produkte verstärkt auf eine Irreführung durch nährwertbezogene Angaben prüft und Verstöße konsequent ahndet.
Nährwertampel für mehr Klarheit
Das Zutatenverzeichnis allein reicht aus Sicht des vzbv nicht als Informationsquelle über den Zuckergehalt aus. Die aufschlussreicheren Nährwerttabellen sind allerdings erst ab 2016 gesetzlich vorgeschrieben. Um Verbrauchern auch optisch einen schnellen Überblick über die Produktzusammensetzung zu geben, fordert der vzbv eine Nährwertampel. Sie zeigt mittels der Farben Rot, Gelb und Grün, wie viel Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz ein Lebensmittel enthält. „Wir benötigen schnellstmöglich Nährwertangaben, die für Hersteller verbindlich und für Verbraucher verständlich sind. Die Nährwertampel kann das leisten, “ so Gerd Billen.
Quelle:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
http://www.vzbv.de
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