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Verbrauchsdatum auf loser Geflügelware: Neuregelung im Handel nicht umgesetzt

Seit 22. März 2013 gilt die neue deutsche Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie schreibt vor, auch frisches, lose angebotenes Geflügelfleisch mit einem Verbrauchsdatum zu versehen. Diese Vorschrift galt bislang nur für abgepackte Ware.

Vielerorts erlebten die Verbraucherschützer auf Nachfrage nur ungläubiges Staunen

Auf Wochenmärkten in Kiel, Heide, Norderstedt sowie in Supermärkten mit Frischetheke in Schleswig-Holstein hielt die Verbraucherzentrale Ausschau nach Einhaltung dieser Vorschrift. Mit vernichtendem Ergebnis: Beim Verkauf von lose abgegebenem frischem Geflügel gab es an 23 von 25 besuchten Verkaufsstellen kein Verbrauchsdatum. Lediglich eine Handelskette weist durch ein Schild auf ein Verbrauchsdatum hin. Auf entsprechende Nachfragen erlebten die Verbraucherschützer ungläubiges Staunen.

Im Handel ist diese Neuregelung offenbar nicht bekannt und auch die amtliche Überwachung scheint dieses Thema nicht entdeckt zu haben. Gerade bei frischem Geflügel ist eine derartige Kennzeichnung sinnvoll, da es besonders schnell verdirbt. Allerdings ist die Lösung mit dem Verbrauchsdatum auf einem Schild an oder neben der Ware nicht die optimale Lösung, denn die Käufer müssen sich dieses merken oder notieren. Sinnvoller wäre eine technische Lösung, so dass Verbraucher das Datum auch zu Hause auf einem Etikett wiederfinden. Nur so erfüllt das Datum eine echte Schutzfunktion.

Das Verbrauchsdatum gibt bei leicht verderblichen Lebensmitteln durch „zu verbrauchen bis….“ an, bis wann ein Lebensmittel zu verzehren ist, ohne eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darzustellen. Es ist deutlich abzugrenzen vom Mindesthaltbarkeitsdatum, welches lediglich eine empfohlene Aufbrauchfrist ist.

Handel und Überwachung müssen die offenen Fragen schnellstmöglich klären und die Umsetzung der Neuregelung veranlassen. Wir bleiben dran.

Das Projekt „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Gebiet der Ernährung“ wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein.

Quelle:
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
www.verbraucherzentrale-sh.de

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