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Wasserrutschen: Unfallgefahr durch falsches Verhalten

Ob in kleinen Freibädern oder in riesigen Erlebnis-Aquaparks: Wasserrutschen sind ein Garant für ausgelassenen Badespaß. Besonders bei Kindern und Jugendlichen stehen die Röhren hoch im Kurs.

Die Anlagen in Deutschland unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht, bei der alle festgeschriebenen DIN-Normen gecheckt werden. „Wenn es dennoch zu größeren und kleineren Verletzungen kommt, liegt das in erster Linie am Fehlverhalten der Badegäste“, weiß Hans Küpper von TÜV Rheinland, der mit seinem Team die Sicherheit von Wasserrutschen prüft.

Auf Hinweistafeln an den Rutschen steht beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Ebenso ab welchem Alter und in welcher Rutschposition die Anlage benutzt werden darf, teilweise auch, welchen Schwierigkeitsgrad sie besitzt. „Diese Schilder werden beim übermütigen Toben auf der Rutsche gerne übersehen. Es wird in Bob-Formation, in Ketten oder halb stehend in Surfer-Position gerutscht. Manche bremsen auch in der Rutsche ab und es kommt zu regelrechten Aufrutschunfällen“, erklärt Hans Küpper. Rückenverletzungen und Prellungen sind dabei vorprogrammiert.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Eltern die Hinweisschilder gemeinsam mit ihren Kindern anschauen und den Kleinen erklären, worauf sie achten müssen.

Den Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten ist eine der wichtigsten Regeln auf der Wasserrutsche. An manchen Anlagen sind Rot-Grün-Ampeln angebracht, die über eine Lichtschranke verfügen. Sie zeigen an, wann die Rutsche für den nächsten Badegast frei ist. Sind keine Ampeln vorhanden, muss der Betreiber dafür sorgen, dass eine Aufsichtsperson diese Aufgabe übernimmt und rutschwütige Röhren-Rowdys schon beim Start ausbremst. „Generell besteht beim Benutzen von Rutschanlagen immer ein gewisses Risiko. Aber besonders auf Turborutschen, wo Geschwindigkeiten bis zu Tempo 70 erreicht werden, müssen Kollisionen unbedingt vermieden werden“, so der TÜV Rheinland-Experte Hans Küpper. Dann steht dem rutschigen Vergnügen nichts im Weg.

Quelle:
TÜV Rheinland AG
www.de.tuv.com

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