Ministerien warnen: Nahrungsergänzungsmittel aus dubiosen Quellen können nicht deklarierte Arzneimittel enthalten
Deklariert war diese Substanz nicht. Die „Honig-Gewürzmischung“ wurde im Internet als natürliches Lebensmittel mit potenzsteigender Wirkung angeboten. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter haben das Mittel daher als nicht zugelassenes und bedenkliches Arzneimittel eingestuft. Die Überwachungsbehörde hat den weiteren Vertrieb gesperrt.
Außerdem wurde veranlasst, dass der Internethändler das Produkt bei den einzelnen Käufern zurückruft. Die Behörden der anderen Bundesländer und EU-Mitgliedstaaten wurden über das europäische Schnellwarnsystem RASFF informiert.
Nahrungsergänzungsmittel aus dubioser Quelle können Arzneimittel sein
Die Ministerien warnen dringend davor, mit besonderen Wirkungen beworbene Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel über dubiose Quellen zu erwerben, beispielsweise über das Internet oder bei Kaffeefahrten. Die „Honig-Gewürzmischung“ und andere derartige Produkte werden häufig mit harmloser Aufmachung als „Nahrungsergänzungsmittel“ oder „Dietary Supplement“ angeboten. Liegt eine arzneiliche Wirkung vor, handelt es sich nach deutschem Recht aber um Arzneimittel. Grund für die Vortäuschung eines Lebensmittels ist häufig der Wunsch des Vertreibers, die strenge Arzneimittelgesetzgebung und ihre Zulassungsverfahren zu unterlaufen – obwohl erhebliche pharmakologische Wirkungen vorliegen, die dem Erzeugnis den Charakter eines Arzneimittels geben.
Arzneistoffe wie Sildenafil haben in der Regel neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen, die stets gegen die Risiken der zugrundeliegenden Erkrankung abgewogen werden müssen. Sildenafilhaltige Arzneimittel sind verschreibungspflichtig. Verbraucher, die derartige Wirkstoffe ohne jede ärztliche Vor- oder Nachuntersuchung und ohne pharmazeutische Beratung einnehmen, riskieren ihre Gesundheit. Im Falle von Sildenafil sind sogar Todesfälle bekannt, weil sogenannte Gegenanzeigen – also Vorerkrankungen, bei denen das Mittel nicht genommen werden darf – bei der Einnahme nicht beachtet wurden.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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