Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern: Für viele Familien ist die Versuchung groß, etwas früher in den Urlaub zu starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. „Wer gegen die Schulpflicht verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Rechtsexperte Michael Rempel vom Infocenter der R+V Versicherung. „Im Wiederholungsfall können Eltern schlimmstenfalls sogar Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden.“ Tipp des R+V-Infocenters: Muss die Familie die Ferien aus wichtigen Gründen verlängern, sollten Eltern vorab mit der Schulleitung darüber sprechen.
Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte ihr Kind von der Schule freistellen lassen – wenn es gute Gründe für eine Urlaubsverlängerung gibt. „Wird die Oma 80 oder heiratet die Tante, kann der Schulleiter Sonderurlaub genehmigen“, sagt Rempel, „eine Selbstverständlichkeit ist dies jedoch keineswegs.“ Günstigere Reisepreise oder vorab gebuchte Flüge reichen als Begründung jedenfalls nicht aus. Wer sein Kind dann einfach krankmeldet und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.
In Hessen ahnden die Schulämter einen Verstoß üblicherweise mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kostet die unerlaubte Ferienverlängerung schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld, Berlin kassiert sogar bis zu 2.500 Euro von den Eltern. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, kommt immer auf den Einzelfall an.
Wer zum ersten Mal gegen die Schulpflicht verstößt, muss zumindest mit einer Verwarnung rechnen. Eine Wiederholung kann dann aber teuer werden. In einigen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder dem Saarland begehen Eltern damit unter Umständen sogar eine Straftat, die mit Geldbußen oder Freiheitsstrafe belegt werden kann.
Quelle:
R+V-Infocenter
http://www.ruv.de
[posts-by-tag tags = „ferien,urlaub,schule“ exclude_current_post = „true“ number = „6“ ]
Beim Plätzchen backen entsteht meist ein gesundheitskritischer Stoff: Acrylamid. Die Menge lässt sich aber geringhalten. Wie…
Sicher, schadstofffrei, kindgerecht gestaltet und haltbar – so sollten Kinderhochstühle sein. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest…
Was man über die Funktionen der elektronischen Patientenakte wissen sollte (djd). Gesetzlich Versicherte erhalten ab…
TEDi informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Kuschelfreund Plüsch-Elefanten mit Herz. Wie das Unternehmen mitteilt,…
Die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH informiert über den Rückruf des Wurstartikels Zwiebelmettwurst 200g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum…
Dieser Rotkohl kann beim Weihnachtsessen getrost auf dem Teller landen: Für sechs Bio-Produkte und fünf…