Reise und Urlaub

Ferienbeginn einhalten: Frühstart in den Urlaub verstößt gegen die Schulpflicht

Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern: Für viele Familien ist die Versuchung groß, etwas früher in den Urlaub zu starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. „Wer gegen die Schulpflicht verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Rechtsexperte Michael Rempel vom Infocenter der R+V Versicherung. „Im Wiederholungsfall können Eltern schlimmstenfalls sogar Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden.“ Tipp des R+V-Infocenters: Muss die Familie die Ferien aus wichtigen Gründen verlängern, sollten Eltern vorab mit der Schulleitung darüber sprechen.

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte ihr Kind von der Schule freistellen lassen – wenn es gute Gründe für eine Urlaubsverlängerung gibt. „Wird die Oma 80 oder heiratet die Tante, kann der Schulleiter Sonderurlaub genehmigen“, sagt Rempel, „eine Selbstverständlichkeit ist dies jedoch keineswegs.“ Günstigere Reisepreise oder vorab gebuchte Flüge reichen als Begründung jedenfalls nicht aus. Wer sein Kind dann einfach krankmeldet und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Höhe des Bußgelds hängt vom Bundesland ab

In Hessen ahnden die Schulämter einen Verstoß üblicherweise mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kostet die unerlaubte Ferienverlängerung schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld, Berlin kassiert sogar bis zu 2.500 Euro von den Eltern. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, kommt immer auf den Einzelfall an.

Wiederholungstätern drohen schlimmere Strafen

Wer zum ersten Mal gegen die Schulpflicht verstößt, muss zumindest mit einer Verwarnung rechnen. Eine Wiederholung kann dann aber teuer werden. In einigen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder dem Saarland begehen Eltern damit unter Umständen sogar eine Straftat, die mit Geldbußen oder Freiheitsstrafe belegt werden kann.

Tipps des R+V-Infocenters:

  • Urlaub lange im Voraus planen, damit eine Verlängerung der Ferienzeit gar nicht in Erwägung gezogen werden muss.
  • Wird der Sonderurlaub von der Schulleitung nicht genehmigt, sollten Eltern die Entscheidung akzeptieren oder im Notfall dagegen Einspruch erheben. Auf keinen Fall sollten Erziehungsberechtigte das Kind stattdessen krankschreiben. So ein Täuschungsversuch kann viel Geld kosten und Vertrauen zerstören.
  • Kinder nicht zum Lügen anstiften: Braungebrannt die Erkältung vorspielen – gerade für kleine Kinder ist das unzumutbar. Zudem sinkt die Hemmschwelle zum Schwänzen, wenn Kinder lernen, dass Ferien wichtiger sind als der Schulbesuch.

Quelle:
R+V-Infocenter
http://www.ruv.de

 

[posts-by-tag tags = „ferien,urlaub,schule“ exclude_current_post = „true“ number = „6“ ]

Recent Posts

Rückruf: IKEA ruft VARMFRONT Powerbanks wegen Brandrisiko zurück

IKEA informiert über den Rückruf bestimmter VARMFRONT Powerbanks aufgrund erhöhten Brandrisikos. Wie das Unternehmen mitteilt,…

1 Tag ago

Sommerobst frisch genießen

Tipps zur richtigen Lagerung und gegen Lebensmittelverschwendung von Sommerobst Sommerzeit ist Obstzeit. Viele heimische Früchte…

1 Tag ago

Rückruf: Listerien in GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst

Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf des Artikels „GUT&GÜNSTIG Delikatess…

1 Tag ago

Gras- und Getreide-Widerhaken können bei Hunden lebensgefährliche Verletzungen verursachen

Sommerzeit ist Hochsaison / PETA-Expertin gibt Tipps Klein, aber gefährlich: Viele im Hochsommer reifende Gräser…

2 Tagen ago

So schützt man sich bei Hitze

Tipps der Verbraucherzentrale NRW vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen Sehr heiße Tage sind…

4 Tagen ago

Rückruf: Spielberger ruft Backmischung glutenfreien Pizzateig wegen Gluten zurück

Die Spielberger Mühle ruft die glutenfreie Backmischung Pizzateig in der 350g Packung und mit dem…

4 Tagen ago