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Verbotene Weichmacher in Puppe "Lovely Girl"

2013-w26_12865-2f2013-w26_12865-2fIm Kopf dieser Spielzeugpuppe der Marke Fashian steckt der für Spielzeug nicht zugelassene Weichmacher DEHP in hohen Konzentrationen.

Die Puppe sollte unbedingt aus Kinderzimmern entfernt werden, denn Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an

Nach Deutschland gelangte diese Puppe über den Großhändler Paul Import GmbH

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. 

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 26 vom 05.07.2013

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 9 A12/0799/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Puppe
Marke: Fashian
Name: Lovely Girl
Beschreibung: Puppe mit dünnem Textil-Kleid (schwarz, weiß, orange). Verpackung: farbiger Karton mit transparentem Kunststoffblister
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 402627206221
Art der Gefährdung: Chemisch
  Der Kopf der Puppe enthält Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) in einer Konzentration von 33,2%
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während die Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 [hr]

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

mzt

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