Schwangerschaft: Baby-Ultraschall ab 1. Juli erweitert

Zukünftig haben alle Schwangeren zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine „erweiterte“ Basis-Ultraschalluntersuchung. Dabei untersuchen Frauenärzte den Körper des Ungeborenen mittels Ultraschall umfassender als bisher auf Fehlbildungen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt die Neuerung, die mit Änderung der Mutterschaftsrichtlinien zum 1. Juni 2013 in Kraft tritt. Die DEGUM bietet ihre Unterstützung an, sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf. Deutschland bleibe beim Schwangerschafts-Screening hinter anderen europäischen Ländern zurück, kritisieren die Experten der Fachgesellschaft.

Alle Frauen in Deutschland können während Ihrer Schwangerschaft drei Basis-Ultraschalluntersuchungen wahrnehmen. Beim Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel untersuchten Frauenärzte bislang die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Ungeborenen sowie die Position der Plazenta in der Gebärmutter. Die Erweiterung des Basisultraschalles sieht künftig eine konkretere Untersuchung fetaler Strukturen vor. Dabei wird beurteilt, ob Kopf und Hirnkammern des Feten normal geformt sind und das Kleinhirn sichtbar ist. Anhand der Ultraschallbilder wird die Entwicklung von Hals und Rücken dargestellt und das Herz genauer angeschaut: Der Untersucher prüft, ob es die richtige Größe hat, rhythmisch schlägt und die vier Kammern ausgebildet sind. Außerdem untersucht der Gynäkologe, ob Magen und Harnblase sichtbar sind und die vordere Bauchwand geschlossen ist. 

Möchten Frauenärzte den neuen erweiterten Basisultraschall durchführen, müssen sie zuvor einen Wissenstest absolvieren. „Die Qualifikation entspricht weitgehend den Anforderungen, die wir an Ärzte stellen, die sich nach DEGUM Stufe I zertifizieren“, erklärt DEGUM-Sprecherin Professor Dr. Annegret Geipel, Leitung Pränatale Medizin in der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatale Medizin am Universitätsklinikum Bonn und Vorstandsmitglied der DEGUM. „Dabei handelt es sich um eine gute Basisqualifikation“.

„Sicherlich führt die neue Untersuchung zu einer Steigerung der Qualität des Ultraschallscreenings“ sagt Professor Geipel. „Doch wir erreichen damit bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten. Diese werden nur erreicht, wenn die Ärzte eine Untersuchung durchführen, die in Qualität und Umfang der DEGUM Qualifikationsstufe II entspricht“ so Geipel. Eine weiterführende Organdiagnostik – auch ‚Feindiagnostik‘ genannt – ist nach den Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland nur vorgesehen, wenn beim Basisultraschall Auffälliges entdeckt wird oder besondere Risiken vorliegen. Im Unterschied zum erweiterten Basisultraschall werden bei der weiterführenden Organdiagnostik entsprechend der Stufe II unter anderem zusätzlich das fetale Gesicht, die Extremitäten und die Hauptschlagadern am Herzen untersucht. In der Regel wird die Schwangere dazu an den Ultraschall-Spezialisten überwiesen. „Da das Spektrum der angeborenen Fehlbildungen groß ist und die Häufigkeit bestimmter Anomalien mit 1 zu 1000 bis 1 zu 100000 gering ist, sind die meisten Frauenärzte mit den verschiedenen fetalen Erkrankungen kaum vertraut und können sie folglich schwer identifizieren. In diesen Fällen stehen die speziell ausgebildeten Experten der Stufen II und III der DEGUM kurzfristig für eine Abklärung der vermuteten fetalen Erkrankung zur Verfügung “, erläutert Professor Geipel.

Die DEGUM betont: Für Kinder mit schweren Fehlbildungen kann die vorgeburtliche Diagnose lebensrettend sein. Patienten mit schweren angeborenen Herzfehlern etwa müssten direkt nach der Geburt in einer kinderkardiologischen Klinik betreut und oftmals direkt operiert werden.

Über eine Suchmaschine auf der Homepage der DEGUM finden Schwangere qualifizierte DEGUM-zertifizierte Frauenärzte in ihrer Nähe: www.degum.de

Quelle: DEGUM – Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

 

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