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Abmahnung: Urheberrechtsverletzung und die Rechnung vom "helfenden" Anwalt

Viele Verbraucher fühlen sich von den Rechteinhabern bzw. von deren Anwälten aufgrund von Urheberrechtsverletzung massiv unter Druck gesetzt. Das wohl auch nicht ganz zu unrecht. Das Herunterladen von Dateien bzw. das Wiederzurverfügungstellen aus dem Internet über Tauschbörsen stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar.

Die Abmahnungen fußen also auf einer gesetzlichen Grundlage. Daher sollte auf das Schreiben der Gegenseite auch stets reagiert werden, um zeitraubende, kostenverursachende Konsequenzen zu verhindern. Sollte z. B. keine Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben werden, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Mindestens ein Dutzend Rechtsanwälte proklamieren über deren Internetpräsenzen, dass man auf diesem Gebiet tiefgehende Erfah-rungen hätte und dem Verbraucher nunmehr helfen möchte. Häufig findet der Kontakt nur über das Telefon statt, so dass man sich von seinem Anwalt gar kein genaues Bild machen kann. Schlimmer noch, es werden Unterlagen zugeschickt, die nicht in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert werden können. Dies betrifft vor allem die Vollmacht und die dazugehörige Aufklärung über die Kosten.

Gerade in jüngster Zeit suchten Verbraucher die Beratungsstellen auf, weil sie hohe Rechnungen von ihren „helfenden“ Anwälten bekommen hatten. So sollte ein Verbraucher rund € 1700,- an seinen Anwalt bezahlen, der die Kosten für die Urheberrechtsverletzung für einen Song von € 600,- auf € 200,- heruntergehandelt hatte. Insgesamt muss der Verbraucher also € 1900,- für eine Abmahnung zahlen, die ihn ursprünglich „nur“ € 600,- gekostet hätte. Dies ist auch rechtlich zulässig, da bei Urheberrechtsverletzungen der Streitwert in der Regel sehr hoch ist und somit der Anwalt entsprechend hohe Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen kann.

Genau dies ist der Grund, warum die Verbraucherzentrale in diesen Fällen eine fundierte Rechtsberatung für € 45,- anbietet. Dem Verbraucher soll nämlich nicht nur rechtlich weitergeholfen werden, sondern es sollte auch wirtschaftlich sinnvoll sein.

Sucht der Verbraucher dennoch einen Rechtsanwalt wegen einer Urheberrechtsverletzung auf, sollte vorab immer über die Kosten gesprochen werden. Sonst kommt es, wie in dem geschilderten Fall, zu einer zweiten bösen Überraschung.

Quelle:
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
www.verbraucherzentrale-sh.de

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