Das ZDF-Verbrauchermagazin „WISO“ hat in Schlankheitsmitteln und Aufbaupräparaten aus dem Internet gefährliche Inhaltsstoffe gefunden. Von zwölf untersuchten Produkten enthielten sieben Substanzen, die mindestens bedenklich, zum Teil sogar lebensbedrohlich sind, berichtet das
Diese Inhaltsstoffe dürfen nicht oder nicht auf diesem Weg vermarktet werden.
Die Wissenschaftler entdeckten in einem Schlankheitsmittel hoch dosiertes Dinitrophenol, kurz DNP. Schon bei geringer Dosis ist es tödlich. Als „pure caffeine“ deklariert, gelangt der Fettverbrenner über die Grenzen.
Wechselnde Namen, gleiche Gefahr: Wunderpillen aus dem Netz machen krank statt schlank |
Heftige Reaktionen des Herzkreislaufsystems können Produkte auslösen, die den nicht mehr zugelassenen Wirkstoff Sibutramin enthalten, wie die analysierten Schlankheitsmittel Ultra Effect und Leisure 18. In zwei der untersuchten Aufbaupräparate für Sportler, M1D und Dianabol, wies das Labor DHEA nach. DHEA ist eine Vorstufe des Hormons Testosteron. Beim Mann führt DHEA zu Brustwachstum. Bei Frauen verursacht das Mittel männliche Körperbehaarung. In einem anderen Mittel entdeckte das Labor Rimonabant. Dieser ehemals zugelassene Wirkstoff zur Gewichtsreduktion wurde inzwischen verboten, weil er bei den Anwendern eine erhöhte Selbstmordgefahr auslöste.
Die Deklaration stimmt oft nicht mit den tatsächlichen Inhaltsstoffen überein, weiß Dr. Matthias Heuermann vom LZG aus Erfahrung: „Häufig werden Produkte als rein pflanzlich vertrieben, zur Leistungssteigerung, Potenzsteigerung, als Haarwuchsmittel, als Mittel zum Abnehmen. ‚Rein pflanzlich‘ heißt in diesem Fall nichts, außer dass vielleicht mal Pflanzenspuren enthalten sind.“ Jeder, der auf ein solches Mittel aus dem Internet zurückgreift, setzt sich also einem enorm hohen Risiko aus.
Wie groß die Menge der nach Deutschland eingeschleusten illegalen Mittel ist, ist unbekannt. Der deutsche Zoll stellte im vergangenen Jahr mehr als 2,5 Millionen Tabletten sicher. Privatpersonen, die diese Mittel bestellen, droht eine Strafe. Im besten Fall kommen sie mit einer Geldbuße davon, im schlimmsten müssen sie mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Quelle:
ZDF – http://wiso.zdf.de
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