Berlin, 27. Juni 2013. Gelatine im Saft, Fisch und Wild in Kartoffelchips: Nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch 2012 kritisiert hatte, dass viele Lebensmittel versteckte Tierprodukte enthalten, haben jetzt die ersten Hersteller reagiert. Eckes Granini etwa verwendet in seinem Multivitaminsaft „Hohes C“ keine Fischgelatine mehr, der „Frühlingsquark leicht“ von Milram kommt neuerdings ohne Schweinegelatine aus. In vielen anderen Lebensmitteln sind aber nach wie vor tierische Bestandteile enthalten – ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss.
„Verbraucherprotest wirkt – wird aber niemals das Problem grundsätzlich lösen. Noch immer fehlt eine klare Kennzeichnungsregelung, noch immer ist es für Verbraucher nahezu unmöglich, Tierprodukte in Lebensmitteln zu meiden“, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. foodwatch forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) auf, endlich die Gesetzeslücke zu schließen: „Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt, soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen.“
Im August 2012 hatte foodwatch Beispielprodukte veröffentlicht, die versteckte tierische Bestandteile enthalten, und Verbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, eine klare Kennzeichnungspflicht durchzusetzen. Über eine E-Mail-Aktion auf www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere unterstützen bereits mehr als 65.000 Verbraucher die Forderung.
Eine aktuelle Recherche von foodwatch hat jetzt gezeigt, dass einige Hersteller mittlerweile reagiert und zum Teil ihre Produktion umgestellt haben:
Eckes-Granini verwendet anstatt Fisch-Gelatine einen pflanzlichen Stoff als Trägerstoff für das zugesetzte Provitamin A in seinem Multivitaminsaft „Hohes C“.
Der Milram „Frühlingsquark leicht“ enthält keine Gelatine mehr als Verdickungsmittel; auf der Verpackung ist der Hinweis „ohne Zusatz von Gelatine“ aufgedruckt
Auch Ritter Sport hat reagiert: Noch 2012 wurden im Firmenblog die Sorten Halbbitter und Marzipan an die „lieben Freunde veganer Schokolade“ empfohlen, und zwar mit den Worten: „Diese enthalten keine Milchbestandteile“ – obwohl der Schokoladenhersteller auf seiner eigenen Website einen Milchzuckeranteil von 0,3 bis 0,4 Gramm pro 100-Gramm-Tafel angegeben hatte. Mittlerweile heißt es hingegen, es gibt „keine rein vegane Schokolade von Ritter Sport“, man werde deshalb auch „nie ‚vegan‘ auf eine Sorte schreiben“.
Saftproduzent Valensina wiederum informiert mittlerweile zwar auf seiner Internetseite über Produkte, die ohne tierische Bestandteile hergestellt werden und für Veganer geeignet sind. Verbraucher erfahren beim Einkauf allerdings nach wie vor nicht, dass beispielsweise der Orange-Mango-Ananas-Saft mit Hilfe von Schweinegelatine von Trübstoffen befreit wird.
Chips-Produzent funny-frisch verwendet in weiten Teilen seines Sortiments nach wie vor tierische Bestandteile, je nach Sorte Wild, Geflügel, Rind oder Schwein – ohne dies auf der Verpackung zu kennzeichnen.
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Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, zur Mehlbehandlung in Großbäckereien – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert.
Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 gemeinsam mit dem Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und der Veganen Gesellschaft Deutschland einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Forderungen:
1. Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Wer vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten möchte, muss die Möglichkeit dazu haben.
2. Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ müssen wie folgt rechtlich definiert werden:
Wird ein Produkt ausdrücklich als „vegan“ oder „vegetarisch“ ausgelobt oder beworben, muss der Hersteller auch jegliche Kreuzkontamination ausschließen können.
Link:
E-Mail-Protestaktion von foodwatch für eine Kennzeichnungspflicht versteckter tierischer Bestandteile: www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere
Quelle: foodwatch
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