Rückruf: ERIBA Caravan-Modelle der Jahre 2012 und 2013
In den letzten Tagen gab es vereinzelt Probleme mit Caravan-Rädern auf Alufelgen. Betroffen waren ERIBA-Modelle der Jahre 2012 und 2013. Auch nach umfangreichen Prüfungen durch die Dekra konnte jedoch aktuell keine Schadensursache festgestellt werden. Um jedes Risiko auszuschließen, schreibt Hersteller ERIBA vorsorglich Maßnahmen zur Aufhebung der Stilllegung vor.
Stilllegung kann nach Überprüfung aufgehoben werden
„Stilllegungen sind immer eine drastische Maßnahme“, erklärt Simon Leiprecht, Leiter des Kundendienstes „da es sich aber um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelte, sahen wir letzte Woche sofortigen Handlungsbedarf, unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung.“ Nach heutigem Stand kann ein Ablösen der Räder bei richtiger Montage ausgeschlossen werden.
Der Hersteller aus Bad Waldsee geht davon aus, dass es durch äußere Einflüsse zu einer Lockerung der Schraubverbindung kam und dass die Schrauben nicht vorschriftsmäßig nach 50 Kilometern nachgezogen wurden.
Aus diesem Grund kann die Stilllegung aller betroffenen Fahrzeuge unter der Vorgabe der Demontage, des rein vorsorglichen Abschleifens der Bremstrommel sowie des Auswuchtens der Räder und einer vorschriftsmäßigen Neumontage der Räder durch einen Handelspartner oder einen örtlichen Reifendienst nach entsprechendem Nachweis aufgehoben werden.
Die Kosten dafür werden von ERIBA übernommen.
Quelle & Bild:
HYMER AG
http://www.hymer.com
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