Krebserregend: Tätowierfarbe "light brown" von Electric Ink
In dieser Tätowierfarbe Light Brown der Marke Electric Ink findet sich eine stark erhöhte Konzentrationen des aromatischen Amins Dichlorbenzidin . Unter anderen auch das als krebserregend eingestufte Benzo[a]pyren
3,3′-Dichlorbenzidin ist als krebserzeugend Kategorie 2 eingestuft
Hintergrundinformationen: Warnung: Von Tätowierfarben geht hohes Gesundheitsrisiko aus |
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 23 vom 14.06.2013
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 16 A12/0684/13 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Brasilien |
Kategorie: | Chemische Produkte |
OECD Portal Kategorie: | 53000000 – Schönheit / Körperpflege / Hygiene |
Produkt: | Tattoofarbe |
Marke: | Electric Ink |
Name: | 4011 Light Brown |
Beschreibung: | Undurchsichtige braune Flüssigkeit in kleiner brauner Flasche mit Farbdruck. |
Typ / Artikel-Nr.: | Artikel-Nr 401130 |
Barcode: | Batch: 2161 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch |
Es besteht ein chemisches Risiko, weil eine Konzentration von 710 mg / kg 3,3 ‚-d-Dichlorbenzidin (aromatisches Amin) enthalten ist | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | Nach der Entschließung des Europarates Resulution AP (2008) 1 über die Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make-up sollte Dichlorbenzidin nicht enthalten sein |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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