Niedersachsen: Gefährliche Pedelecs werden aus dem Verkehr gezogen
Deshalb haben sich die Marktüberwachungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit Herbst letzten Jahres intensiv mit den Fahrrädern mit Hilfsmotor befasst, die Pedelecs25 getestet und ein Marktüberwachungsprogramm entwickelt, das jetzt startet.
Viele Hersteller und Importeure dieser Räder mit Elektromotor haben ihren Firmensitz in den beiden Bundesländern. Bei den Tests in den letzten Monaten kamen zum Teil alarmierende Ergebnisse heraus. „Technisch mangelhafte Pedelecs25 sind eine Gefahr für die Gesundheit und müssen aus dem Verkehr gezogen werden“, sagt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Die Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörden wurden jüngst von der Stiftung Warentest noch einmal bestätigt. Die Überprüfungen, die ab Juni 2013 stichprobenartig bei Herstellern, Händlern und Importeuren durchgeführt werden, übernehmen vorrangig die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Emden, Hannover, Lüneburg und Oldenburg.
Bei Pedelecs25 handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind. Die Unterstützung des Fahrers reduziert sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit bis zum Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört. Die Pedelecs 25 gelten nicht als Fahrzeuge wie Pkw oder Motorräder, sondern sind im gesetzgeberischen Sinne Maschinen. Daher kann nach EU-Recht bislang auch keine verpflichtende Sicherheitsprüfung wie bei Pkw vorgeschrieben werden. Zur Bestätigung, dass die formellen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind, müssen den Pedelecs 25 eine Konformitätserklärung sowie eine Betriebsanleitung beiliegen und die CE-Kennzeichnung angebracht sein.
Die Marktaufsichtsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben neben der Entwicklung eines Marktüberwachungsinstrumentes – einer Checkliste für die Prüfer – auch ein Verfahren zur Überarbeitung der „Pedelec-Norm“ in Gang gesetzt. Diese soll künftig Mängel verhindern und für mehr Verbrauchersicherheit sorgen.
Quelle:
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen
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