Bei Kontrollen in 15 Fahrradgeschäften in der Städteregion Aachen, Köln und Jülich hat die Bezirksregierung Köln in den vergangenen Wochen vermehrt Elektrofahrräder, sogenannte Pedelecs, überprüft. Dabei wurden teilweise gravierende Mängel festgestellt, die für die Benutzer lebensgefährlich sein können.
Bei einem anderen Händler aus Aachen wurden aus China importierte Pedelecs vorgefunden, die nicht über die erforderliche CE-Kennzeichnung verfügen. Auch fehlen Angaben zum Hersteller. Nach Überprüfung und Recherchen der Beamten der Bezirksregierung Köln zeigte sich, dass die CE-Konformitätserklärung, die eigentlich die normgerechte und damit sichere Beschaffenheit der Pedelecs bescheinigen soll, nicht gültig war. Ein vom TÜV erteiltes Bauart-Zertifikat für dieses Pedelec aus dem Jahre 2010 wurde bereits im Jahre 2011 aus Kostengründen von dem chinesischen Hersteller gekündigt. Der chinesische Hersteller hatte jedoch noch im Jahre 2013 die Konformität für dieses Pedelec nach der Maschinenrichtlinie bestätigt.
Der Importeur der Pedelecs, der diese an den Händler in Aachen weiterverkauft hatte, hat daraufhin circa 1000 Pedelecs deutschlandweit zurückrufen müssen.
Ein Fahrradhändler aus Jülich hatte für einen Kunden aus einem normalen Trekkingrad und einem Nachrüstsatz ein Pedelec zusammengebaut. Die notwendige Risikobewertung und technischen Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden. Im Ergebnis musste der Händler das Pedelec wieder auf ein normales Trekkingrad zurückbauen.
Die Überprüfung eines Pedelec bei einem Kölner Importeur konnte nur unter Mithilfe der Polizei durchgeführt werden.
In einigen Fällen kommen jetzt Prüfkosten und Bußgelder auf die Händler zu. In einem Fall wurde von der Polizei ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte eingeleitet.
In den nächsten Wochen wird die Bezirksregierung Köln verstärkt Pedelecs bei Herstellern, Importeuren und Händlern im Regierungsbezirk Köln überprüfen. Bei den Überprüfungen werden sowohl formale Voraussetzungen, wie Kennzeichnung, Betriebsanleitung und CE-Konformitätserklärung aber auch technische Beschaffenheitsanforderungen betrachtet. Bei Herstellern und Importeuren werden die erforderlichen technischen Unterlagen, insbesondere die Risikobeurteilung nach Anhang I Maschinenrichtlinie, eingesehen. Ebenfalls sind auf allen Handelsebenen Probenahmen zur technischen Prüfung durch geeignete Stellen vorgesehen.
Die Prüfkriterien für die Vergabe eines GS-Zeichens (freiwilliges Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“) hat in Deutschland übrigens noch kein Pedelec erfüllt.
Quelle: Bezirksregierung Köln
[hr]
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