Gesundheit

Knallige Farben – Verwendungsmenge für bestimmte Azofarbstoffe in Lebensmitteln eingeschränkt

(aid) – Ab 1. Juni 2013 werden bei drei künstlichen Lebensmittelfarbstoffen die Verwendungsmengen und die Einsatzbedingungen deutlich eingeschränkt. Es handelt sich um die Azofarbstoffe Gelborange S (E 110), Chinolingelb (E 104) und Conchenillerot A (E 124), die beispielsweise in knallig bunten Süßigkeiten und Getränken enthalten sind. Alte Bestände, die der am 1. Juni in Kraft tretenden EU-Verordnung nicht entsprechen, dürfen aber noch weiter verkauft werden.

Bei den drei Azofarbstoffen wurde die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (ADI) nach einer Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA aus dem Jahr 2009 deutlich herabgesetzt, informiert der VerbraucherService Bayern. Der ADI ist die Menge einer Substanz, die lebenslang pro Tag ohne gesundheitliche Auswirkungen verzehrt werden darf. Bei Chinolingelb wurde der ADI-Wert von 10 mg auf 0,5 mg, bei Gelborange S von 2,5 auf 1 mg und bei Conchenillerot von 4 auf 0,7 mg gesenkt. Die Verwendungsmengen und Einsatzbedingungen wurden dementsprechend angepasst. Diese Maßnahme dient vor allem dem Schutz der Kinder, die durch ihr geringes Körpergewicht beim Genuss entsprechender Produkte leicht größere Mengen aufnehmen können.

Die folgenden Stoffe müssen den Warnhinweis
„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:

Tartrazin (E 102) 
Chinolingelb (E 104) 
Gelborange S (E 110) 
Azorubin (E 122) 
Cochenillerot (E 124) 
Allurarot (E 129)

Bereits seit 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die Azofarbstoffe enthalten, mit dem Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen sein. Daraufhin haben viele Hersteller ihre Rezeptur geändert und verwenden stattdessen andere künstliche Farbstoffe oder Frucht- und Pflanzenextrakte wie Karotinoide, Spinatextrakt und Kurkuma. Der künstliche Azofarbstoff Conchenillerot A (E 124) wird häufig durch echtes Conchenille bzw. Karmin (E 120) ersetzt, das aus getrockneten Scharlach-Schildläusen gewonnen wird. Doch auch natürliches Conchenille kann bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen, gibt der VerbraucherService Bayern zu bedenken.

Azofarbstoffe sind in Süßigkeiten und Getränken, aber auch Milchprodukten, Soßen, Füllungen, Kaviarersatz und Krabbensalat enthalten. Wer beim Einkauf auf das Etikett achtet, kann sich bewusst für Produkte mit natürlichen Inhaltsstoffen entscheiden.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
aid-Heft „Die E-Nummern in Lebensmitteln – Kleines Lexikon der Zusatzstoffe“, Bestell-Nr. 61-1135, Preis: 3,00 Euro,
www.aid-medienshop.de

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