Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind inzwischen 3 ungeimpfte Schüler an Masern erkrankt, 2 Schulen (Puchheim und Fürstenfeldbruck) sind betroffen. In München sind es inzwischen über 30 Erkrankte, wenigstens 2 unserer Fälle hängen mit München zusammen.
Die Inkubationszeit beträgt 10 – 14 Tage bis zum Auftreten des Ausschlags.
Masern bedingen eine vorübergehende Immunschwäche von etwa 6 Wochen. Die Folgen können zusätzlich auftretende bakterielle Infektionen sein, am häufigsten Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfall. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die akute Gehirn- und Hirnhautentzündung, zu der es in 0,1 % der Masernerkrankungen kommt. Sie tritt etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma auf. Bei etwa 10 bis 20 % der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 bis 30 % muss mit bleibenden Schäden am Zentralnervensystem gerechnet werden.
Geschützt ist gegen Masern, wer zweimal geimpft ist oder früher eine Infektion mit dem Masernvirus durchgemacht hat. Eine Inkubationsimpfung ist bis zum 3. Tag nach der Infektion möglich.
Kontaktpersonen (auch ungeimpfte Geschwister) dürfen Kindertagesstätte, Schule oder den Hort nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes nur dann besuchen, wenn sie zweimal gegen Masern geimpft sind (oder einmal mit Antikörpernachweis), gesichert bereits an Masern erkrankt waren (ärztliches Attest) oder nach Ablauf der Inkubationszeit von 14 Tagen keine Masern aufgetreten sind. Ggf. kontrollieren wir die Impfpässe in der Schule.
Das Gesundheitsamt ermittelt solange dies personell möglich ist den Krankheitsbeginn und die Ausscheidungsdauer der Patienten und diejenigen, die sich angesteckt haben könnten. Dies sind v. a. Klassenkameraden, Spielkameraden, Familienmitglieder, Sportkameraden, Fahrgemeinschaften, aber auch Erwachsene wie Erzieherinnen und Lehrer.
Alle Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis wurden bereits gebeten zu klären, ob die dort tätigen Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher zweimal gegen Masern geimpft sind bzw. ob sie Masern bereits durchgemacht haben (kann ev. durch Blutuntersuchung getestet werden). Nur in diesen beiden Fällen dürfen sie weiterhin in Klassen unterrichten bzw. die Kinder betreuen, in denen sich Masernkranke (oder sich in der ansteckenden Phase Befindliche ) aufgehalten haben. Im Bedarfsfall liegen diese Daten dann bereits vor und die Unterrichtsplanung wird erleichtert.
Auch alle über E-Mail erreichbaren Ärzte wurden über die Masernerkrankungen informiert und gebeten bei der Bekämpfung mitzuwirken. Dies geschieht am besten durch eine rechtzeitige Impfung, die nicht nur für Kinder sondern auch für Erwachsene, die nach 1970 geboren und nicht geimpft sind, sinnvoll ist.
Die Impfung sollte vorzugsweise mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln erfolgen um auch diese Krankheiten fernzuhalten.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
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