Irgendwann müssen sich alle werdenden Eltern mit dem Thema Elterngeld beschäftigen. Bei den zahlreichen Gesetzesvorschriften und ständigen Änderungen den Überblick zu behalten, ist allerdings nicht ganz leicht. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten zum Elterngeld.
Das Elterngeld gibt es in Deutschland seit 2007. Es ist für Eltern von kleinen Kindern gedacht, die nicht oder zumindest nicht voll erwerbstätig sind, weil sie sich um die Kinderbetreuung kümmern. Damit sich die Mütter und Väter, die wegen der Betreuung ihrer Sprösslinge weniger Geld verdienen, ohne größere Geldsorgen um den Nachwuchs kümmern können, ersetzt der Staat für eine bestimmte Zeit einen Teil ihrer wegfallenden Einkünfte.
Das Elterngeld gibt es für fast alle Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Eltern vor der Geburt eines Kindes angestellt, selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig waren. Auch Arbeitslose, Studenten oder Hausfrauen können Elterngeld erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht allerdings nicht, wenn Antragsteller nach der Geburt ihres Kindes über 30 Stunden in der Woche arbeiten oder wenn sie in dem Kalenderjahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro (bei Ehepaaren 500.000 Euro) hatten.
Das Elterngeld müssen Eltern bei der für sie zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Je nach Bundesland haben die Landesregierungen unterschiedliche Stellen damit beauftragt, die Anträge auf Elterngeld zu bearbeiten. Eine Übersicht über die Elterngeldstellen gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Antrag auf Elterngeld kann immer erst dann eingereicht werden, wenn das Kind bereits geboren ist. Da das Elterngeld bis zu drei Monaten auch rückwirkend gezahlt wird, besteht für Eltern mit Neugeborenen jedoch kein Grund zur Eile.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt vor allem von dem durchschnittlichen Einkommen ab, das der Antragsteller in dem Jahr vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um 300 Euro. Außerdem erhalten Familien, die bereits ein älteres Kind unter drei Jahren oder zwei ältere Kinder unter sechs Jahren haben, einen Geschwisterbonus. Wie hoch ihr persönlicher Anspruch auf Elterngeld voraussichtlich sein wird, können Eltern schnell und einfach mit einem Elterngeldrechner herausfinden.
Einen ausführlichen Rechner finden Sie außerdem auf der Seite des Bundesministeriums
Ein Elternteil kann das reguläre Elterngeld von dem Tag der Geburt eines Kindes für zwölf Monate erhalten. Der Bezug kann auf vierzehn Monate verlängert werden, sofern die sogenannten Partnermonate vom zweiten Elternteil genutzt werden. Alleinerziehende, bei denen das Elterngeld einen Erwerbsausgleich darstellt, können die zwei Partnermonate für sich beanspruchen und somit auch vierzehn Monate lang Elterngeld beziehen. Wer monatlich nur das halbe Elterngeld bezieht, kann die Zahlung zudem auf bis zu 28 Monate auszudehnen.
Neben dem Elterngeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen für werdende und frisch gebackene Eltern. Dazu zählen unter anderem das Mutterschaftsgeld für alle freiwillig- und pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sowie das Kindergeld. Letzteres wird, anders als das Elterngeld, einkommensunabhängig gezahlt. Für ihr erstes und zweites Kind erhalten Eltern derzeit pro Monat 184 Euro, für das dritte Kind gibt es monatlich 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden.
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