620 Millionen Liter Speiseeis verzehrten die Deutschen pro Jahr. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 7 Litern. Doch Eis ist nicht gleich Eis. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD geben Hinweise, wie Verbraucher wichtige Qualitätsunterschiede erkennen und was aus hygienischen Gründen beim Eisverzehr beachtet werden sollte.
Welche Zutaten ins Eis dürfen, regeln die Leitsätze für Speiseeis des deutschen Lebensmittelbuches. Danach versteht man unter „Speiseeis“ eine gefrorene Masse aus Milch, Milchprodukten, Eiern, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und/oder färbenden Lebensmitteln. Grundsätzlich dürfen aber auch alle anderen Zutaten, die für die Lebensmittelherstellung zugelassen sind, in Eis enthalten sein. Je nach Zusammensetzung und Zutaten werden acht Eissorten unterschieden:
Speiseeisprodukte, die nicht diesen genannten Sorten entsprechen, werden schlicht als „Eis“ bezeichnet. Meist ist es das teure Milchfett, das durch deutlich günstigere Kokos- oder Palmfette ersetzt wird. Neben dem Preis werden Pflanzenfette aber auch wegen ihrer längeren Haltbarkeit und dem höheren Schmelzpunkt eingesetzt. Viele Hersteller von Markeneis haben deshalb in der Vergangenheit Pflanzenfette in die Rezepturen aufgenommen.
Kleine Unterschiede in der Deklaration, große bei den Inhalten
„Wichtig für Verbraucher bei der Information über die Qualität der Produkte ist, dass kleinste Unterschiede in der Deklaration auf große Unterschiede in der Zusammensetzung des Produktes hinweisen“, so Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. So ist es z.B. bei Fürst-Pückler-Eis und Eis nach Fürst-Pückler-Art. Letzteres enthält keine Sahne sondern eine Kombination aus entrahmter Milch, Molkenerzeugnissen und Pflanzenfett. Eiscreme beispielsweise muss laut Richtlinie 10 Prozent Milchfett enthalten, Cremeeis hingegen 50 Prozent Milch.
Kühlkette und Hygiene wichtig für unbeschwerten Genuss
Die Eisproduktion ist eine Kunst. Viele Faktoren müssen genau zusammenpassen, um das perfekte Eis zu bekommen: Hersteller und Verbraucher stehen beim Eis auch vor hygienischen Herausforderungen, denn der Zutatenmix aus Sahne, Zucker, Fett oder Ei ist keimanfällig. Hygiene bei Herstellung, Verkauf und Lagerung ist daher oberstes Gebot! Der Verbraucher selbst kann helfen, dass die Kühlkette vom Einkauf bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird:
Die Hygiene in Eisdielen und an Eisständen unterliegt den gesetzlichen Hygieneprüfungen. Verbraucher sollten beim Einkauf aber grundsätzlich darauf achten, dass das Eis in der Verkaufstheke an der Oberfläche nicht angetaut oder flüssig wirkt. Das Eis sollte mindestens -10°C kalt sein. Die Eisdiele sollte einen sauberen Eindruck machen, was z.B. die Oberflächen, das Personal und den Eisportionierer betrifft.
Echte Keimfallen sind Portionierer oder auch Zapfhähne bei Softeisautomaten. Idealerweise liegt der Löffel oder Dipper in Spülen mit durchlaufendem klaren Wasser. Wenn der Portionierer in einem Wasserbehälter steht, sollte das Wasser auf jeden Fall klar sein. Besonders sensibel ist der Zapfkopf an Eisautomaten für Softeis oder Crushed Ice. Mehrmals tägliche Reinigung und Desinfektion sind Pflicht für den Betreiber und sollen verhindern, dass sich Keime schnell vermehren und die Eisportionen beim Austritt aus der Maschine kontaminiert werden. Ein prüfender Blick des Verbrauchers über die Theke von Eisdielen und Zapfhähne von Eisautomaten ist deshalb ratsam.
Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/lebensmittelsicherheit.
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