Verbraucherinformationen

Lebensgefährlicher Wirkstoff: Warnung vor Schlankheitsmittel „Extra Slim plus Acai Berry“

Damit kann der Traum vom schnellen Abnehmen zum Albtraum werden: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor dem Schlankheitsmittel „Extra Slim plus Acai Berry“, das im Internet angeboten wird. Die grünen Kapseln enthalten eine sehr hohe Dosis des gesundheitsschädlichen Wirkstoffs Sibutramin.

Der verbotene Arzneistoff kann schwerwiegende Nebenwirkungen wie stark erhöhten Blutdruck und akute Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt. Das Sibutramin ist auf der vom Hauptzollamt Koblenz sichergestellten Packung nicht deklariert. Käufer wissen nicht, welcher Gefahr sie sich aussetzen.

Die Faltschachtel zeigt das Profil einer schlanken Frau in einer zu weiten Jeanshose. Die Verpackung ist mit (mutmaßlich) arabischen Schriftzeichen und in englischer Sprache bedruckt und wirbt mit einer schnellen Gewichtsabnahme ohne Nebenwirkungen und ohne Jo-Jo-Effekt. 20 Pfund weniger müssten kein Traum bleiben. Qualitätssiegel und eine vermeintliche ISO-Zertifizierung sollen die Käufer offenbar zusätzlich in Sicherheit wiegen. Eine Herstelleradresse sucht man auf der Packung allerdings vergeblich. Als Inhaltsstoffe sind nur Pflanzenextrakte wie die der Acai-Beere angegeben.

Die Pillen sind aber kein harmloses Naturprodukt, sondern rechtlich gesehen ein nicht zugelassenes Medikament, das in Deutschland nicht verkauft werden darf. Der Handel mit solchen Schlankheitskapseln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Das LUA rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich davon ab, Schlankmacher auf dubiosen Internetseiten zu bestellen.

„Extra Slim plus Acai Berry“ reiht sich ein in eine immer länger werdende Liste von Nachweisen des verbotenen Wirkstoffs Sibutramin. Eine Übersicht aller Produkte, die nachweislich „krank statt schlank“ machen, gibt es hier auf der Internetseite des LUA.

Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz – www.lua.rlp.de

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