Der „Ratgeber: Recht“ vom SWR mit Frank Bräutigam am 20. April 2013 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem Schwerpunkt „Lebensmittelrecht – von Mogelpackungen und Werbelügen“
Werbung mit der Gesundheit
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ oder „bekömmlicher Wein“, mit solchen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen könnte bald Schluss sein. Denn Hersteller dürfen in ihrer Werbung nur noch behaupten, was auch wissenschaftlich bewiesen ist. Europaweit werden deshalb gesundheitsbezogene Werbeaussagen jetzt streng kontrolliert. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung der EU setzt klare Regeln: Was darf auf den Verpackungen stehen und was nicht.
Auf der Spur von Mogelpackungen
Wer kennt das nicht: Man kauft eine große, bunte Tüte mit Kaffeepads, aber wenn man die Tüte aufmacht, ist zur Hälfte nur Luft drin. Da fragt man sich als Kunde: Ist das nicht Betrug? Laut Eichgesetz sind solche Mogelpackungen tatsächlich verboten und die Eichämter kontrollieren regelmäßig in ihren Labors, was eine Mogelpackung ist und was nicht. „Der Ratgeber: Recht“ hat sie bei ihrer Arbeit begleitet.
Mein Recht im Supermarkt
Verpflichtet das Anfassen von Lebensmitteln eigentlich zum Kauf? Und bekommt man auch bei einer beschädigten Flasche sein Pfand zurück? Diesen Alltagsfragen geht „Der Ratgeber: Recht“ direkt vor Ort auf den Grund, im Supermarkt.
Polizei zu forsch?
Die Polizei, mein Freund und Helfer – oft trifft das zu. Aber auch die Polizei kann mal Fehler machen. Eine besorgte Mieterin dachte zum Beispiel, ihrem Nachbarn wäre etwas zugestoßen. Sie rief die Polizei, und die zögerte nicht lange: Sie bohrten das Fenster auf und richteten ein heilloses Chaos beim Nachbarn an. Am Ende merkten sie: Der Mann war nur im Urlaub! Durch die forsche Aktion ist aber ein erheblicher Schaden entstanden. Wer haftet? Die Nachbarin, die Polizei oder bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen?
Die SWR-Sendung „Ratgeber: Recht“ ist am Samstag, 20. April 2013, um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen.
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