Computer & Internet

Smart TV: Mit dem Fernseher ins Netz – Aber sicher!

Fernsehen und Internet wachsen immer mehr zusammen: Während die Online-Angebote der TV-Sender immer ausgereifter werden, sind alle neuen TV-Geräte internetfähig. Wichtig ist, dass Eltern genau darauf achten, welche Angebote ihre Kinder nutzen und Jugendschutzeinstellungen aktivieren, empfiehlt „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.

Wichtig ist, dass Eltern genau darauf achten, welche Angebote ihre Kinder nutzen und Jugendschutz-einstellungen aktivieren – Bild: Quelle „SCHAU HIN!“

Analog zu den Smartphones hat sich für die internetfähigen TV-Geräte die Bezeichnung „Smart TV“ durchgesetzt. Wie ein Computer verfügen diese über Zusatzschnittstellen wie Speicherkarten, USB-Anschluss und WLAN, um eine Verbindung ins Internet herzustellen. Über einzelne Apps im Menü des Fernsehers lassen sich dann Messenger wie „Skype“ aktivieren oder Clips von zahlreichen Video- und Musikportalen abrufen. Smartphone, Tablet oder Bluetooth-Tastatur funktionieren als Fernbedienung bzw. „Second Screen“. Zudem ermöglicht der EU-weite Standard HbbTV, dass sich Nutzer zusätzliche Inhalte der Fernsehsender ähnlich wie beim Videotext auch ohne Internetverbindung ansehen können. Kinder können dabei leicht auf ungeeignete Inhalte stoßen. Zwar unterliegen deutsche Anbieter hiesigen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, die Ausstrahlung von Inhalten mit einer Freigabe ab 16 Jahren nach 22 Uhr und solche ab 18 Jahren nach 23 Uhr erlauben. Diese Regeln gelten jedoch nicht für ausländische Anbieter.

Technische Sperren und klare Regeln

„Internet und Fernsehen wachsen zusammen“, bekräftigt Michael Gurt vom JFF – Institut für Medienpädagogik. „Eltern sollten sich mit dieser Entwicklung auseinandersetzen und sich mit technischen Maßnahmen zum Jugendschutz vertraut machen.“ Meist können Eltern den Zugang ins Internet oder zu bestimmten Inhalten über eine Jugendschutz-PIN sperren. Da die Bedienung je nach Anbieter variiert, ist ein Beratungsgespräch beim Fachhändler neben dem Blick in die Bedienungsanleitung ratsam. Bei Browsern empfiehlt sich die Voreinstellung geschützter Surfräume wie der „KinderServer“. Solch technische Sperren ersetzen jedoch nicht die aktive Begleitung der Kinder im Umgang mit diesen Geräten durch die Eltern und klare Regeln zu deren Nutzung. Dies betrifft auch gemeinsame Absprachen zur Fernsehdauer. Während bei jüngeren Kindern feste Zeiten pro Tag angebracht sind, können sich ältere Kinder ab elf Jahren gewisse Kontingente pro Woche ähnlich wie beim Taschengeld einteilen. Doch auch hier gilt, dass Eltern genau prüfen, welche Filme oder Serien Kinder sich über welche Anbieter ansehen.

Viele Wege führen zum Film

Mit dem intelligenten Fernsehgerät bieten sich auch ohne Computer viele Möglichkeiten, an Serien und Filme zu gelangen. Hierzu zählen Online-Videotheken, die Videos einzeln bzw. im Abo „on demand“, also bei Bedarf, als Stream anbieten, Cloud-Dienste, um Filme online zu speichern und abzurufen, Videoplattformen wie YouTube, Tauschbörsen und Filehoster, Online-Videorekorder, mit denen sich Serien und Filme aufzeichnen lassen, sowie die Mediatheken der Fernsehsender. Viele Angebote sind nicht nur wegen ihres laxen Jugendschutzes umstritten, sondern unterlaufen auch das Urheberrecht und sind damit illegal. „SCHAU HIN!“ rät Eltern, ihre Kinder auch auf solche rechtlichen Gefahren hinzuweisen und ihnen mögliche Konsequenzen klar zu machen.

„SCHAU HIN!“, der Medienratgeber für Familien, bietet auf der Website www.schau-hin.info weitere Informationen zum Umgang mit Internet und TV, darunter zehn goldene Regeln, Themenflyer und einen Initiativen-Atlas mit weiterführenden Links zu Beratungsstellen. Weitere Informationen zum Jugendschutz bei Smart TV erhalten Eltern auch bei Portalen wie www.klicksafe.de

Quelle „SCHAU HIN!“ – www.schau-hin.info

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