Berlin, 17. April 2013. Auf Intervention des Büroleiters von Ex-Verbraucherminister Gert Lindemann hatten niedersächsische Behörden im Jahr 2012 Informationen zu einem Dioxin-Fall zurückgehalten – jetzt wurden sie von der Justiz in die Schranken gewiesen. Nach einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch bestätigte das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Beschluss (Az.: 5 A 4541/12) die Auskunftsansprüche der Öffentlichkeit zur Gift-Belastung von Eiern.
„Das Ministerbüro interveniert, damit objektive Informationen unter Verschluss bleiben – der Fall zeigt, wie es oft um die Informationsrechte der Verbraucher bestellt ist: Im Zweifel sind sie selbst bei Gesundheitsgefahren unwichtiger als das Amtsgeheimnis“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. „Der Bund kann damit ein für alle Mal Schluss machen, indem er im Verbraucherinformationsgesetz und im Lebensmittelrecht einen Vorrang für die Information der Verbraucher endlich konsequent vorschreibt. Erst dann haben die Behörden keine Ausreden mehr.“
Im konkreten Fall ging es um Dioxin- bzw. PCB-Funde in Eiern dreier Höfe aus dem niedersächsischen Landkreis Aurich im April 2012. Sowohl das zuständige Landesverbraucherministerium als auch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) hatten foodwatch die Herausgabe der „Kongenerenmuster“ verweigert – dabei handelt es sich um eine Art chemischer Fingerabdruck, aus dem Rückschlüsse auf die Quelle der Giftbelastung gezogen werden können.
Zunächst hatte der damalige Leiter des Ministerbüros, Christian Wittenbecher, die Anfrage eines foodwatch-Rechercheurs lapidar mit einem Verweis auf die Homepage seines Ministeriums und dem Hinweis beantwortet, dass alle – seiner Auffassung nach – „für diese Geschehen relevanten Informationen“ dort bereits öffentlich gemacht worden seien. Daraufhin hatte der foodwatch-Rechercheur die Information beim Laves unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz beantragt. Das Laves lehnte ab, der Rechercheur legte dagegen Widerspruch ein und reichte schließlich eine Untätigkeitsklage ein, als eine Antwort ausblieb. Im Zuge des Rechtsstreits erklärte das Laves gegenüber dem Gericht, dass es „im Erlasswege“ vom Ministerium angewiesen worden sei, „die Daten nicht freizugeben“. Bei anderen Dioxin- bzw. PCB-Fällen in Nordrhein-Westfalen hatten die Behörden die Kongenerenmuster unverzüglich übermittelt.
Erst nach Einreichen der Klage im September 2012 übermittelte das Laves die Daten im November doch noch. In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2013 ging es zuletzt daher noch um die Übernahme der Kosten für den Rechtsstreit, die nun dem Laves auferlegt wurden. Die Richter stellten klar, dass das Laves keinen „zureichenden Grund“ hatte, den foodwatch-Antrag nach Umweltinformationsgesetz nicht zu bearbeiten: „Die Klage hätte voraussichtlich auch in der Sache Erfolg gehabt, weil die Ablehnung der beantragten Information voraussichtlich rechtswidrig war.“
Die niedersächsischen Behörden haben bis heute für zwei der drei betroffenen Legehennenbetriebe im Landkreis Aurich keine Analyse vorgelegt, aus der die Quelle der Giftbelastungen in den Auslaufflächen hervorgeht. Umso wichtiger ist es, objektive Informationen wie Kongenerenmuster auch für eine außerbehördliche Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Die von foodwatch ausgewerteten Muster zeigen, dass in den einzelnen Betrieben unterschiedliche Dioxinprofile vorkommen und dass zumindest ein Teil der Dioxine aus dem früher in Holzschutzmitteln, Insektiziden und Fungiziden eingesetzten Pentachlorphenol (PCP) stammt. Aus den Unterlagen, die foodwatch erst nach Einreichen der Klage erhielt, geht zudem hervor: Bei einem Betrieb hatten die Behörden schon früher als bislang bekannt Kenntnis von Dioxin-/PCB-Werten, die den Auslösewert deutlich überschritten. Dennoch ließen sie die Eier noch einen Monat lang in den Handel gelangen, bis schließlich noch höhere Giftbelastungen gemessen wurden.
Quelle: foodwatch e.V. – www.foodwatch.de
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