Noch nicht absehbar ist, ob der Insolvenzverwalter versuchen wird, die Energieversorgung durch Flexstrom fortzuführen, um die bestehenden Verträge mit den Kunden zu erfüllen. Nur wenn Flexstrom aufgrund der Liquidation des Insolvenzverwalters keine Energie mehr liefert, dürfen Kunden alle weiteren Zahlungen an Flexstrom einstellen.
Flexstrom-Kunden müssen nach den Insolvenzanträgen keinen Versorgungsstopp befürchten, sie erhalten weiterhin Strom. Entweder weiterhin von Flexstrom oder vom jeweilig
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, die noch Forderungen gegen Flexstrom haben, beispielsweise aus geleisteter Vorauszah-lung oder Kaution sich an das Insolvenzgericht in Berlin zu wenden. Betroffene sollten ihre Forderungen in die Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters eintragen lassen.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. – www.verbraucherzentrale-sh.de
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