Flexstrom Insolvenz – Verbraucherzentrale informiert betroffene Kunden

strommastDas Unternehmen gab vor allem der „schlechten Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden“ und damit den Verbrauchern die Schuld an der Insolvenz. Nach Angaben der Firma sind Kunden bei Flexstrom oder ihren Tochtergesellschaften mit rund 100 Millionen Euro im Zahlungsrückstand. Vor allem nach jüngsten Medienberichten habe sich die Zahlungsmoral „dramatisch verschlechtert“. Die Flexstrom sei nicht in der Lage die Rückstände selbst zu schultern. Man sei „profitabel, aber nicht mehr liquide“, hieß es in der Pressemitteilung.

Noch nicht absehbar ist, ob der Insolvenzverwalter versuchen wird, die Energieversorgung durch Flexstrom fortzuführen, um die bestehenden Verträge mit den Kunden zu erfüllen. Nur wenn Flexstrom aufgrund der Liquidation des Insolvenzverwalters keine Energie mehr liefert, dürfen Kunden alle weiteren Zahlungen an Flexstrom einstellen.

Flexstrom-Kunden müssen nach den Insolvenzanträgen keinen Versorgungsstopp befürchten, sie erhalten weiterhin Strom. Entweder weiterhin von Flexstrom oder vom jeweiligsteckdoseen Ersatzversorger, der gesetzlich verpflichtet ist die Weiterversorgung sicher zu stellen – allerdings zu deutlich höheren Preisen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, die noch Forderungen gegen Flexstrom haben, beispielsweise aus geleisteter Vorauszah-lung oder Kaution sich an das Insolvenzgericht in Berlin zu wenden. Betroffene sollten ihre Forderungen in die Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters eintragen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. – www.verbraucherzentrale-sh.de

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