Verwirrung im Osternest: Unterschiedliche Kennzeichnungsregeln bei Süßigkeiten

Süße Häschen, cremig gefüllte Schokoeier und andere Leckereien: Viele Eltern und Großeltern füllen damit die Osternester ihrer Lieben. Auch Verbraucherin Gudrun R. Ihr fiel auf, dass auf einigen Produkten die Zutaten ausgewiesen waren und auf anderen nicht. Irritiert wandte sie sich an die Verbraucherzentrale Sachsen.

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„Grundsätzlich gilt, dass verpackte Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen, ein Zutatenverzeichnis haben müssen“, erklärt Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Davon ausgenommen sind nur wenige Produkte.

Eine Ausnahme sind so genannte figürliche Zuckerwaren, wenn sie einzeln verkauft werden. Unter Zuckerwaren versteht man Süßigkeiten wie Schaumzucker, Karamellen oder Fondant, die fast ausschließlich aus Zucker bestehen und nur in geringem Umfang Aromen und färbende Zusätze enthalten. „Ein Schaumzuckerosterhase trägt daher kein Zutatenverzeichnis, ein Osterhase aus Schokolade oder Marzipan hingegen schon“, differenziert Brendel. Denn Schokolade, Marzipan oder Nougat enthalten neben Zucker noch eine ganze Reihe weiterer wertbestimmender Zutaten.

Eine weitere Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht sind Lebensmittel in sehr kleinen Verpackungen, deren Einzelfläche nicht größer als zehn Quadratzentimeter ist. So kleine Packungen haben nicht genügend Raum, um das Zutatenverzeichnis gut leserlich anzubringen. Auf sehr kleinen, einzeln verpackten Schokoladenfigürchen, Marzipaneiern und Nougatpralinen müssen deshalb auch keine Zutaten ausgewiesen werden. Kauft man jedoch einen Beutel mit eingewickelten Schokoladeneiern oder Schaumzuckerhäschen, müssen auf dieser Umverpackung die Zutaten, absteigend nach ihrem Mengenanteil, aufgeführt werden – genau wie bei jedem anderen Produkt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Lebensmitteln und Ernährung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) werden jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen beantwortet. Termine für die persönliche Beratung können unter der Rufnummer 0180-5-797777 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) vereinbart werden.

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