Osterferien mit dem Auto: Genau über Verkehrsregeln in anderen Ländern informieren

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, um sich im Ausland zu erholen, muss einiges beachten. Generell gilt immer: „Erst über Verkehrsregeln des Landes schlau machen, bevor es mit dem Auto in den Urlaub geht. Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. Informieren können sich Reisende am besten über die jeweiligen Botschaften, Automobilclubs oder die Fremdenverkehrsämter.

Osterferien mit dem Auto: Genau über Verkehrsregeln in anderen Ländern informieren

In einigen Ländern müssen Fahrer neben einem generellen Tempolimit auf Autobahnen und Schnellstraßen, je nach Tageszeit und Wetterbedingungen abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten. In manchen Ländern wie zum Beispiel Dänemark muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.

Und vor allem bei Alkoholdelikten greifen einige Länder hart durch. In Italien beispielsweise sind die Vollzugsbeamten dazu berechtigt, bei mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut das entsprechende Gefährt zu beschlagnahmen und zu versteigern. Auch im beliebten Urlaubsland Spanien sind die Behörden in dieser Beziehung wenig tolerant. Wer dort das Tempolimit um 60 km/h überschreitet oder mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Gefängnisaufenthalt von mindestens drei Monaten rechnen.

Mit dem Handy am Steuer sollte man im Ausland mindestens genauso vorsichtig sein wie in Deutschland. In Deutschland müssen Verkehrssünder, die mit Handy am Ohr erwischt werden, mit einer Geldstrafe von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. „Im Ausland ist mit wesentlich höheren Geldstrafen zu rechnen. In Spanien ist sogar die Benutzung eines Headsets untersagt“, erläutert Sander.

Auch Warnwesten für Autofahrer sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Italien. „Eine Warnweste würde ich jedem Autofahrer auch in Deutschland empfehlen. Auch wenn es hier keine gesetzliche Pflicht gibt“, fügt Sander an. Die Westen müssen der DIN EN 471 entsprechen und sind zum Preis von 3,20 Euro an allen 220 Servicestationen von TÜV Rheinland erhältlich.

Quelle: TÜV Rheinland – www.tuv.com

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