Verletzungs- und Erstickungsgefahr: Baby Spielzeugauto aus Holz „First Car“ von Walter

Bei diesem Babyspielzeug „First Car“ von Walter kann es passieren, dass Teile des Holzspielzeuges brechen. Durch die hier entstehenden Kleinteile besteht im Falle des Verschluckens Erstickungsgefahr für Kleinkinder. Durch den Bruch können scharfkantige oder spitze Bruchstellen entstehen. Hier besteht ernsthafte Verletzungsgefahr.

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Wir bitten Eltern, vorhandene Fahrzeuge vorsorglich aus der Reichweite von Kleinkindern zu entfernen. 

An dieser Stelle der Hinweis: 
Kontrollieren Sie Spielzeuge regelmäßig auf Veränderungen, verlorengegangene Teile, Brüche, Splitterungen etc.

Ebenfalls betroffen:
“Mein erstes Auto” aus der BIECO Baby Kollektion >> 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 10 vom 15.03.2013

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 3 A12/0296/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Taiwan
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Spielzeugauto aus Holz
Marke: Walter
Name: First Car
Beschreibung: Holz Auto – bunt bemalt, mit einem hölzernen Bogen zum Greifen. Es gibt drei hölzerne Ringe (orange, gelb und grün). Material: Buche massiv. Breite: ca.. 5,5 cm, Länge: ca. 11,5 cm, Höhe: ca. 8,5 cm, Gewicht: ca. 105 g. Altersgruppe: ab 5 Monate.
Typ / Artikel-Nr.: 61239
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4038162612393
Art der Gefährdung: Erstickung
  Es besteht Erstickungsgefahr aufgrund des Vorhandenseins von kleinen Teilen, die leicht abgelöst werden können und  durch Kinder verschluckt werden können. Darüber hinaus besteht eine Gefahr von Verletzungen, weil scharfe Kanten enstehen können
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71-1

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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