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Aktuelle Information zu Untersuchungsergebnissen auf Aflatoxin in Milch und Futtermitteln

Erste Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Milch liegen vor: Bislang 79 Proben negativ – Untersuchungen des Futtermittels ergeben jedoch mehrfache Überschreitungen des Höchstgehaltes

HANNOVER. Insgesamt 79 Proben Milch wurden heute auf Aflatoxin M 1 im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit amtlich untersucht. Alle vorliegenden Proben konnten mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen werden. Die Milch ist nicht über dem Grenzwert mit Aflatoxin belastet. Diese Ergebnisse wurden den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden mitgeteilt.

Bei den bisher 19 amtlich untersuchten Futtermittel-Proben waren jedoch 8 positiv, 11 lagen unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes.

Außerdem wurde die Überprüfung aller bisher vorliegenden Lieferlisten auf Doppelnennungen betroffener Betriebe heute abgeschlossen. Mit den aufgrund von Versäumnissen bei Futtermittelunternehmen nachgemeldeten Lieferlisten sind nunmehr insgesamt 4467 landwirtschaftliche Betriebe durch die genannten 14 Futtermittelunternehmen betroffen. Bei den neu hinzukommenden Betrieben handelt es sich nicht um Milchviehbetriebe. Biobetriebe sind von den belasteten Lieferungen generell nicht betroffen.

Die Milch aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mit belasteten Futtermitteln beliefert wurden und dieses noch bis vor einer Woche verfüttert haben, wird untersucht. Unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht des Lebensmittelunternehmers besteht für diese Milch ein Milchlieferverbot.

Sie darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn unauffällige Ergebnisse aus Eigenkontrollen oder amtlichen Untersuchungen vorliegen. Andernfalls wird sie vernichtet.

Das Verbraucherschutzministerium weist außerdem daraufhin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Höchstgehaltsüberschreitung in Lebern und Nieren geschlachteter Tiere noch nicht abschließend ausgeschlossen werden kann. Eine Prüfung und Bewertung sind veranlasst. Eine Vermarktung von Lebern und Nieren der Tiere, die mit dem potenziell belasteten Futter gefüttert worden sind, ist ohne entlastende Untersuchungsbefunde nicht zulässig.

Quelle: 
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Internet: www.ml.niedersachsen.de

 

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