Der Begriff „Mündelsichere Geldanlagen“ ist gerade für Eltern, die in die Zukunft der eigenen Kinder investieren möchten, von wichtiger Bedeutung. Die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter und übernehmen somit automatisch bis zur Volljährigkeit die Vormundschaft für das Kind, mit Ausnahme von besonderen Regelungen.

Was heißt mündelsicher?

Mündelsichere Geldanlagen sind vom Gesetzgeber definiert. Kinder und Personen, die unter Vormundschaft oder Betreuung stehen werden als Mündel bezeichnet. Um im Sinne der Mündel zu handeln und damit keine Nachteile und Verluste entstehen, wurde der Begriff Mündelgeld gesetzlich verankert. Mündelsicher sind Geldanlagen dann, wenn kein Risiko des Wertverlustes oder eines Totalausfalls besteht.

Welche Geldanlagen sind mündelsicher?

Tagesgeld und Festgeld mit gesetzlicher Einlagensicherung oder der Absicherung durch Einlagensicherungsfonds, geeignete Sparkonten, öffentliche Pfandbriefe oder Bundesanleihen zählen zu den mündelsicheren Anlageformen. Bei allgemeinen Wertpapieren und Aktien ist das Risiko eines Wertverlustes gegeben, auch die Anlage von Geld in Gold oder Silber ist großen Wertschwankungen unterworfen und somit nicht als mündelsichere Geldanlage vertretbar. Im bürgerlichen Gesetzbuch § 1807 finden sich die Erläuterungen zu Geldanlagen, die rechtlich als mündelsicher angesehen werden.

Worauf müssen Eltern achten, die für ihre Kinder Geld anlegen?

Eltern sollen zum Wohle der Kinder handeln und das betrifft auch die finanzielle Vorsorge. Da die Geldanlage in risikobehaftete Anlageformen ohnehin für Eltern keine große Rolle spielt, konzentrieren sie sich in der Regel auf Sparkonten, Tages- oder Festgeld. Eltern sollten hier zunächst darauf achten, dass die ausgewählte Bank die Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen eines Minderjährigen zulässt. Nur so lassen sich Steuerfreibeträge des Mündels nutzen. Eine Übersicht finden interessierte Eltern unter Tagesgeld für Kinder.

Außerdem ist die Einlagensicherung für mündelsichere Geldanlagen ein Aspekt, der zu berücksichtigen ist. Bei deutschen Banken und Banken der EU-Länder sind die Anleger schon durch die gesetzliche Einlagensicherung auf der sicheren Seite. Sie beträgt pro Bankkunden 100.000 Euro auf die Spareinlagen und ist zu 100% garantiert. Banken, die freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören, weisen sogar noch höhere Beträge der Einlagensicherung aus, daher ist dieser Punkt gerade bei sehr großen Anlagebeträgen unbedingt zu prüfen.

Ausländische Banken, bei denen keine Angaben zur Einlagensicherung ersichtlich sind, kommen für mündelsichere Geldanlagen nicht in Frage.

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