Mit Nordrhein-Westfalen soll Anfang April 2013 im zwölften Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben. Für den Einbau der Warngeräte ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft ist durch den Mieter zu gewährleisten.
Rauchmelder haben sich beim vorbeugenden Brandschutz bewährt. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass sie in NRW in zwei von drei Haushalten fehlen. Dies soll das neue Gesetz nun ändern. Die Statistik verrät, weshalb die Warngeräte Leben retten können: Die meisten Brandopfer sterben bei nächtlichen Bränden, fast alle aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Der Grund: Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, Rauch und Brandgeruch werden daher nicht wahrgenommen. „Rund 500 Menschen fallen in Deutschland pro Jahr einem Brand zum Opfer. Der Alarm eines Rauchmelders hätte einige rechtzeitig wecken können. Denn wer giftigen Brandrauch im Schlaf einatmet, wird meist bewusstlos und erstickt“, so Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht basieren in den Ländern auf der Anwendungsnorm DIN 14676. Danach müssen in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder haben. „Die Geräte kosten nicht die Welt. In einem normalen Haushalt sind rund 100 Euro für gute Geräte zu investieren“, betont der Experte. Beim Kauf auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und die Angabe ‚EN 14604‘ achten.
Wichtig: Rauchmelder können nur dann zuverlässig schützen, wenn sie richtig installiert wurden. Sie gehören an die Zimmerdecke, am besten in die Raummitte oder einen halben Meter von der Wand entfernt. Auch sollten die Geräte nicht in der Nähe von starker Zugluft, an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. An Dachschrägen darf ein Rauchmelder zudem nicht am höchsten Punkt angebracht werden, sondern sollte etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert sein.
Inzwischen sind Rauchmelder für spezielle Anwendungen entwickelt worden. Für Gehörlose gibt es zum Beispiel Geräte, die Lichtblitze aussenden und im Alarmfall unter der Bettdecke vibrieren. Kinder schlafen oft so fest, dass sie auf einen lauten Alarmton nicht reagieren. Anders ist das bei der Stimme der Bezugsperson. Von deren Ruf wachen Kinder eher auf. Daher sind fürs Kinderzimmer Rauchmelder erhältlich, die von den Eltern besprochen werden können. Die Sprachbotschaft kann dann gleichzeitig für das Kind eine Anleitung zum richtigen Verhalten im Brandfall enthalten.
Quelle: TÜV Rheinland – www.tuv.com
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aus wikipedia.de
Installation in WohnräumenIn Privathaushalten sollten Rauchwarnmelder im Flur montiert werden, sofern es sich um einen Fluchtweg handelt. Ansonsten sind Schlaf- und Kinderzimmer geeignete Räume, da hauptsächlich nachts die Gefahr besteht, einen Brand andernfalls nicht rechtzeitig zu bemerken. Zu beachten ist dabei die gegebenenfalls gültige Rauchwarnmelderpflicht entsprechend der Bauordnung. In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Küche und Bad können ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Falschalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder (Thermomelder) eine optimale Absicherung schaffen. Diese lösen allerdings im Vergleich zu Rauch(warn)meldern im Brandverlauf sehr spät aus. Für Schwelbrände mit sehr geringer Hitzeentwicklung sind sie daher ungeeignet.
Melder, die mit der Erkennung von Rauch arbeiten, sollten grundsätzlich an der höchsten Stelle des Raumes installiert werden, da Rauch nach oben steigt.
Bei der Montage in einem spitz zulaufenden Dachraum (Dachspitz) darf der Melder niemals am obersten Punkt (im Spitz) angebracht werden, da sich durch die aufsteigende warme Raumluft ein sogenanntes Wärmepolster bildet, das dafür sorgt, dass Rauch nie bis an den obersten Punkt gelangt. Gemäß DIN VDE 0833-2 sind Melder deshalb ab einer gewissen Raumhöhe nicht direkt an Decken, sondern mit Abstand „abzupendeln“.
Wenn man im Privatbereich in einem spitz zulaufenden Dachraum Melder an einem niederen Dachbalken befestigt, so sollte dieser zwischen 30 und 50 cm niedriger als der höchste Raumpunkt liegen, damit sich für ein zuverlässiges Auslösen Rauch in ausreichender Konzentration sammeln kann. Wird der Melder an einer Dachschräge angebracht, ist neben der Montagehöhe zu beachten, dass der Melder waagerecht montiert sein muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Rauch durch den Melder hindurchzieht, ohne ein Ansprechen zu bewirken.
Das Anstreichen des Rauchmelders mit Farbe muss unterbleiben, da die Gefahr besteht, dass Farbe die Lufteingangsschlitze verstopft und dann kein Rauch mehr eindringen kann. Hersteller bieten aber verschiedene Formen und Farben von Meldern an, so dass jeder Geschmack befriedigt werden kann. Oft ist dabei nicht der ganze Melder neu zu kaufen, meistens braucht nur das Gehäuse ausgetauscht zu werden.
Batteriebetriebene Rauchwarnmelder verwenden Alkali-Batterien aufgrund der hohen Kapazität und langen Lagerfähigkeit. Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion. Normalerweise erinnern solche Melder an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal. Verfügen die Melder nicht über diese Funktion, sind sie nicht nach EN 14604 gebaut und geprüft. Discounter bieten oft diese Billig-Versionen an. Ein Melder, der nach o.g. Norm gebaut und zugelassen ist, ist in der Regel nicht unter 5 Euro zu bekommen. Alternativ können auch Lithium-Batterien eingesetzt werden, mit denen sich sowohl der Preis der Batterie als auch ihre Betriebsdauer etwa verdoppelt (gegen Alkaline). Somit bleibt dem Benutzer ein Batteriewechsel bis zu zehn Jahre lang erspart. Häufig werden solche Melder als 10-Jahres-Melder angeboten, doch eine Garantie bekommt man dafür in den seltensten Fällen.
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