Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat im Rahmen eines Marktchecks jüngst festgestellt, dass die kleinen Obstmahlzeiten aus der Flasche – genannt Smoothies – oftmals nicht überwiegend aus den abgebildeten Früchten, sondern häufig aus Apfelsaft bestehen. Die wahre Beschaffenheit von Smoothies lässt sich daher erst durch einen genauen Blick in die Zutatenliste erkennen.
Trotz verschiedener Gerichtsurteile, die eine irreführende Deklaration beanstandet haben, prangen auf den kleinen Fläschchen in vielen Fällen weiterhin Bilder und Namen, die nicht der tatsächlichen Produktzusammensetzung entsprechen.
Zwei dieser Fälle der irreführenden Kennzeichnung hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nun abgemahnt. Zum einen handelt es sich dabei um die Firma Alnatura, die ein Smoothie namens „Smoothie – Mango Maracuja“ in den Handel bringt. Der durchschnittliche Verbraucher muss daher den Eindruck gewinnen, dass Mango und Maracuja die wesentlichen, wertbestimmenden Bestandteile des Produktes sind. Dieser Eindruck wird erweckt durch den Text sowie der Abbildung von Mangos und Maracujas. Tatsächlich beträgt der Anteil an Mangos bzw. Mangomark aber nur 10% und der an Maracuja ebenfalls nur 10%. Hauptsächlich besteht das Produkt aus Apfelmark und Apfelsaft (74%). Eine entsprechende Unterlassungserklärung gab die Firma Alnatura unterdessen ab.
Zum anderen wurde der Smoothie „Fruit 2 day mit knackigen Fruchtstückchen – Erdbeere & Orange“ der Firma Schwartauer Werke abgemahnt. Hier beträgt der Anteil der Erdbeeren aber nur 7% und der an Orangen bestenfalls nur 13% (8% Orangensaftkonzentrat und 5% Orangenzellen). Das Produkt besteht überwiegend aus Apfelsaft und Apfel- sowie Birnenpüree (70%). Auch hier suggeriert die Verpackung dem Verbraucher etwas anderes. In diesem Fall hat die Firma Schwartauer Werke die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Eine entsprechende Klage wird nunmehr vorbereitet.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein – www.verbraucherzentrale-sh.de
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