Seit dem 1. September 2012 sind die Behörden der Lebensmittelüberwachung verpflichtet, bestimmte Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu veröffentlichen. Das betrifft Überschreitungen von gesetzlichen Grenzwerten, aber auch Verbrauchertäuschung durch Verstöße gegen Deklarationsvorschriften für Lebensmittel. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Der vzbv hat den aktuellen Skandal um falsch deklariertes Fleisch zum Anlass genommen und geprüft, ob die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen. Das Ergebnis ist mangelhaft: Derzeit finden Verbraucher keine zentral eingestellte Behördeninformation mit Hinweisen auf Pferdefleisch, keine Einordnung des Problems und keine konkreten Produkthinweise. „Verbraucher werden von den deutschen Behörden noch immer zu schlecht informiert“, kritisiert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. „Wer heute eine Einkaufsentscheidung treffen will, bekommt von den Behörden keine ausreichende Hilfe.“
Um die Informationsbedürfnisse der Verbraucher richtig zu bedienen, sollten die Länder in Verbraucherbefragungen investieren. Zudem fordert der vzbv, das Gesetz zu ändern, um Informationslücken zu schließen, und die Behördeninformation zu verbessern. „Die Verbraucher müssen erkennen können, in welche Richtung sich die aktive Verbraucherinformation der Länder entwickelt. Schon aus vorherigen Skandalen sollte klar sein, wie wichtig es ist, Verbraucher umfassend zu informieren“, sagt Billen.
Änderung der gesetzlichen Grundlage
Die neuen Regeln des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in § 40 Absatz 1a reichen laut vzbv nicht aus, um Verbraucher umfassend über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren. Ein eklatanter Fehler sei beispielsweise, dass Verbraucher über Straftaten gegen Lebensmittelrecht nicht informiert werden müssen, sondern „lediglich“ über Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 350 Euro Bußgeld bestraft werden.
Wandel der Behördenkultur
Viele Länder weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, dass Verbraucher von den Behörden verlässlich über das Marktumfeld informiert werden – lösen das „Versprechen“ aber nicht ein. Die meisten Länder, die Informationen eingestellt haben, listen die Fälle lediglich so auf, wie es bei www.lebensmittelwarnung.de erfolgt – rein chronologisch mit Datum, Produktbezeichnung, Grund der Veröffentlichung. Doch diese Informationen reichen nicht aus, um Probleme richtig einzuschätzen. Informationen sollten nach Problemgruppen sortiert, zentral ausgewertet und bereitgestellt werden, fordert der vzbv. Im Fall von Pferdefleisch sollten Verbraucher so neben den betroffenen Produkten zum Beispiel erfahren, wie die gefundenen Rückstände zu bewerten sind, welche Beeinträchtigungen des Verbrauchers zu erwarten sind und wie die Empfehlungen aussehen – unabhängig davon, ob bereits ein Bußgeld verhängt wurde.
Einheitlicher Vollzug geltenden Rechts
Zwar haben sich die Länder auf einige Punkte im Vollzug der Vorschrift verständigt, dennoch kann nicht von einem einheitlichen Vollzug die Rede sein. In einigen Ländern werden die im Internet veröffentlichten Daten nach einem Jahr gestrichen, in anderen bereits nach drei Monaten. Teilweise wird der Eintrag auch bei einer zwischenzeitlichen Behebung des Mangels gelöscht.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – www.vzbv.de
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