Verbraucher

Mangelnde Behördeninformation beim Pferdefleischskandal

Trotz neuer gesetzlicher Grundlage gibt es keine zufriedenstellende Information der Verbraucher durch die Behörden

Bundeseinheitlich, verständlich und verlässlich: So sollten Behörden Bürger über Lebensmittelverstöße informieren. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der aktuelle Pferdefleischskandal aber zeigt: Die Länder setzen die seit September geltenden neuen Regelungen zur Verbraucherinformation nur unzureichend um.

Seit dem 1. September 2012 sind die Behörden der Lebensmittelüberwachung verpflichtet, bestimmte Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu veröffentlichen. Das betrifft Überschreitungen von gesetzlichen Grenzwerten, aber auch Verbrauchertäuschung durch Verstöße gegen Deklarationsvorschriften für Lebensmittel. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Keine Einkaufsentscheidung

Der vzbv hat den aktuellen Skandal um falsch deklariertes Fleisch zum Anlass genommen und geprüft, ob die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen. Das Ergebnis ist mangelhaft: Derzeit finden Verbraucher keine zentral eingestellte Behördeninformation mit Hinweisen auf Pferdefleisch, keine Einordnung des Problems und keine konkreten  Produkthinweise. „Verbraucher werden von den deutschen Behörden noch immer zu schlecht informiert“, kritisiert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. „Wer heute eine Einkaufsentscheidung treffen will, bekommt von den Behörden keine ausreichende Hilfe.“

Um die Informationsbedürfnisse der Verbraucher richtig zu bedienen, sollten die Länder in Verbraucherbefragungen investieren. Zudem fordert der vzbv, das Gesetz zu ändern, um Informationslücken zu schließen, und die Behördeninformation zu verbessern. „Die Verbraucher müssen erkennen können, in welche Richtung sich die aktive Verbraucherinformation der Länder entwickelt. Schon aus vorherigen Skandalen sollte klar sein, wie wichtig es ist, Verbraucher umfassend zu informieren“, sagt Billen.

Die Forderungen des vzbv im Einzelnen:

Änderung der gesetzlichen Grundlage

Die neuen Regeln des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in § 40 Absatz 1a reichen laut vzbv nicht aus, um Verbraucher umfassend über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren. Ein eklatanter Fehler sei beispielsweise, dass Verbraucher über Straftaten gegen Lebensmittelrecht nicht informiert werden müssen, sondern „lediglich“ über Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens 350 Euro Bußgeld bestraft werden.

Wandel der Behördenkultur

Viele Länder weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, dass Verbraucher von den Behörden verlässlich über das Marktumfeld informiert werden – lösen das „Versprechen“ aber nicht ein. Die meisten Länder, die Informationen eingestellt haben, listen die Fälle lediglich so auf, wie es bei www.lebensmittelwarnung.de erfolgt – rein chronologisch mit Datum, Produktbezeichnung, Grund der Veröffentlichung. Doch diese Informationen reichen nicht aus, um Probleme richtig einzuschätzen. Informationen sollten nach Problemgruppen sortiert, zentral ausgewertet und bereitgestellt werden, fordert der vzbv. Im Fall von Pferdefleisch sollten Verbraucher so neben den betroffenen Produkten zum Beispiel erfahren, wie die gefundenen Rückstände zu bewerten sind, welche Beeinträchtigungen des Verbrauchers zu erwarten sind und wie die Empfehlungen aussehen – unabhängig davon, ob bereits ein Bußgeld verhängt wurde.

Einheitlicher Vollzug  geltenden Rechts

Zwar haben sich die Länder auf einige Punkte im Vollzug der Vorschrift verständigt, dennoch kann nicht von einem einheitlichen Vollzug die Rede sein. In einigen Ländern werden die im Internet veröffentlichten Daten nach einem Jahr gestrichen, in anderen bereits nach drei Monaten. Teilweise wird der Eintrag auch bei einer zwischenzeitlichen Behebung des Mangels gelöscht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. –  www.vzbv.de

 

[full]

[dhr]

LESEN SIE AUCH zu diesem Thema
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum gleichen Themenbereich

[dhr]

[posts-by-tag tags = „verbraucherschutz“ exclude_current_post = „true“ number = „6“ ]

[/full]

Recent Posts

Weihnachtsgebäck: Wieviel Schadstoff steckt in Lebkuchen, Kipferl und Co.?

Beim Plätzchen backen entsteht meist ein gesundheitskritischer Stoff: Acrylamid. Die Menge lässt sich aber geringhalten. Wie…

1 Tag ago

Die besten wachsen mit – Kinderhochstühle im Test gut bis mangelhaft

Sicher, schadstofffrei, kindgerecht gestaltet und haltbar – so sollten Kinderhochstühle sein. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest…

1 Tag ago

Elektronische Patientenakte – So nutzen Versicherte die neue ePA

Was man über die Funktionen der elektronischen Patientenakte wissen sollte (djd). Gesetzlich Versicherte erhalten ab…

1 Tag ago

Rückruf: TEDi ruft Plüsch-Elefanten wegen Erstickungsrisiko zurück

TEDi informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Kuschelfreund Plüsch-Elefanten mit Herz. Wie das Unternehmen mitteilt,…

1 Tag ago

Rückruf: Gerstand ruft Zwiebelmettwurst wegen Salmonellen zurück

Die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH informiert über den Rückruf des Wurstartikels Zwiebelmettwurst 200g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum…

1 Tag ago

ÖKO-TEST Rotkohl: Testurteil „sehr gut“ nur für Bios

Dieser Rotkohl kann beim Weihnachtsessen getrost auf dem Teller landen: Für sechs Bio-Produkte und fünf…

2 Tagen ago