14.02.2013 Wie das baden-württembergische Verbraucherministerium heute bekannt gab, sind Lieferungen von Ware aus französischen Firmen, die in den Skandal um nicht deklariertes Pferdefleisch verwickelt sind, über Nordrhein-Westfalen auch nach Baden-Württemberg gelangt. „Es handelt sich hierbei um Tiefkühl-Lasagne. Die verdächtige Ware wurde aus dem Verkehr gezogen. Es laufen Untersuchungen sowohl im Rahmen von Eigenkontrollen des Unternehmens als auch durch amtliche Proben, um abzuklären, ob das Produkt tatsächlich falsch deklariertes Pferdefleisch enthält. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen bis spätestens Anfang der kommenden Woche vor“, so eine Sprecherin.
Pferdefleisch sei zwar nicht gesundheitsschädlich. Hier liege jedoch der Verdacht auf eine massive Verbrauchertäuschung vor, dem die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung intensiv nachgehe.
Die Behörden in Irland und Großbritannien hatten vor vier Wochen berichtet, dass dort in Hamburgern nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch nachgewiesen worden sei. Im Zuge der weiteren Ermittlungen der britischen Behörden wurde Ende letzter Woche bekannt, dass auch Lasagne-Packungen von zwei französischen Herstellern aufgefallen seien, die Pferde- statt des ausgewiesenen Rindfleisches enthielten.
Über das europäische Schnellwarnsystem sind die deutschen Behörden am Dienstagabend aus Luxemburg über den Verdacht informiert worden, dass falsch deklarierte Lebensmittel nach Deutschland gelangt sind. Dies bestätigte das Bundesverbraucherministerium am Mittwoch; verdächtige Ware sei in Deutschland nach Nordrhein-Westfalen geliefert worden. „Die Behörden auf Länder- und Bundesebene stehen in engem Kontakt und tauschen sich permanent über neue Erkenntnisse aus“, sagte die Sprecherin abschließend.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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Hintergrund – Update
Inzwischen gibt es auch bestätigte Meldungen, wonach Fleisch von Pferden den Handel gelangt ist, welche mit dem für Menschen schädlichen Phenylbutazon behandelt wurden.
In der Europäischen Union ist allerdings die Verwendung von Phenylbutazon bei lebensmittelliefernden Tieren verboten. Bei Pferden wird Phenylbutazon sehr häufig therapeutisch eingesetzt. Allerdings wird Phenylbutazon im Pferdesport auch als Dopingmittel missbrauch
Phenylbutazon hat im Körper eine sehr lange Verweildauer. Wirksame Konzentrationen werden in den Gelenken noch bis zu drei Wochen nach Beendigung der Einnahme gefunden. Der Wirkstoff hat so einerseits zwar sehr starke entzündungshemmende Effekte, andererseits aber auch sehr schwere Nebenwirkungen. Es sollte daher nur wenige Tage eingenommen werden.
An Nebenwirkungen werden unter anderem beobachtet: Magen-Darm-Störungen (Ulkusgefahr), Knochenmarksschäden (Agranulozytose), Natriumretention (Ödeme), vermehrte Harnsäure-Ausscheidung und dadurch Gefahr der Konkrementbildung.
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