Diese Frage beantwortet Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern:
Speisekartoffeln aus dem konventionellen Abbau dürfen nach der Ernte mit sogenannten Keimhemmern behandelt werden. Das am häufigsten verwendete Mittel ist Chlorpropham. Die Substanz verhindert, dass Kartoffeln auskeimen. Der Stoff steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung geht jedoch von keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung aus, wenn die zulässigen Rückstandshöchstmengen eingehalten werden. Chlorpropham wird im Laufe der Lagerzeit abgebaut. Deshalb müssen die Erzeuger eine Wartezeit von einigen Wochen bis zur Vermarktung einhalten. Der Gesetzesgeber verlangt einen Hinweis auf dem Etikett „nach der Ernte behandelt“. Bei loser Ware muss der Satz auf einem Schild sichtbar angebracht sein.
Wer auf behandelte Kartoffeln verzichten will oder gerne Kartoffeln mit Schale isst, sollte Bioware bevorzugen. Diese darf lediglich mit einem Extrakt aus Pfefferminzöl bearbeitet werden. Frühkartoffeln bietet der Handel aufgrund ihrer kurzen Lagerzeit meist naturbelassen an.
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Die Ernährungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern ist zu erreichen per E-Mail an ernaehrung@vzbayern.de. oder am landesweiten Beratungstelefon unter Tel. 09001-89229376 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz für Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung. Die Rechts- und Versicherungsberatung kosten 2 Euro/Min. Mobilfunkpreise können abweichen).
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