Damit die Freude an diesen Accessoires ungetrübt bleibt, empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Kauf und Verwendung von Karnevals- bzw. Faschingsartikeln die folgenden Hinweise zu beachten.
Zum Schutz der Verbraucher existieren für Karnevalskostüme und andere Utensilien – wie generell für alle Bekleidungsstücke und Kosmetik – gesetzliche Regelungen. Das BVL hat diese unter www.bvl.bund.de/verbraucherinfo-bg und www.bvl.bund.de/verbraucherinfo-kosmetik zusammengestellt. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Verdacht haben, dass ihre Karnevals- bzw.Faschingsartikel nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder gar gesundheitsgefährdend sind, können sie sich mit ihren Beanstandungen an die örtlichen Überwachungsbehörden wenden. Die für den eigenen Wohnort zuständige Behörde lässt sich mittels Postleitzahlensuche in der Behördensuchmaschine desBVL finden.
Weitere Hinweise bieten auch die Internetseiten der für die Überwachung von Kleidung, Kosmetik, Spielzeug zuständigen Behörden der Bundesländer: www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachungDerBundeslaender.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
Für alle Bedarfsgegenstände – also Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen wie Verpackungsmaterialien und Gegenstände zur Reinigung, Haushaltschemikalien, Kosmetika und Tätowierungsmitteln – sowie für Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben. Es informiert regelmäßig die Giftinformationszentralen über die Zusammensetzung von kosmetischen Mitteln und Mitteln zum Tätowieren.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – www.bvl.bund.de
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