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Fasching: Tipps für den Umgang mit Masken, Perücken, Schminke und Kostümen

Ob es Karneval, Fasching oder Fastnacht heißt – bunte Masken und Perücken, phantasievolle Kostüme und einfallsreiche Schminke gehören an den tollen Tagen überall in Deutschland dazu.

Damit die Freude an diesen Accessoires ungetrübt bleibt, empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Kauf und Verwendung von Karnevals- bzw. Faschingsartikeln die folgenden Hinweise zu beachten.

Kostüme

  • Kostüme unbedingt vor dem ersten Tragen waschen. So lässt sich ein guter Teil von möglicherweise unerwünschten oder allergenen Substanzen entfernen.
  • Schweiß kann Substanzen aus Kleidung lösen, die zu Hautreizungen führen. Mit leichter Unterkleidung, z.B. einem Baumwollshirt, kann man sich davor schützen.
  • Insbesondere bei selbstgemachten Kinderkostümen müssen Schmuck und Dekoration fest angebracht werden, um Verletzungen und Verschlucken auszuschließen.
  • Schnüre und Kordeln an Kinderkostümen dürfen nicht länger als 20 cm sein, damit die Gefahr einer Strangulation vermieden wird.

Masken und Perücken

  • Schon beim Kauf prüfen, ob man mit Maske ausreichend Luft bekommt – auch in vollen Räumen beim Tanzen.
  • Auf die eigenen Sinne verlassen: Masken, die schon beim Kauf unangenehm riechen, sind kein guter Begleiter für die närrischen Tage.
  • Vorsicht: Perücken und Bärte können leicht entzündbar sein.

Schminke

  • Alte und ranzige Schminke aus den letzten Jahren durch frische Schminke ersetzen.
  • Die Haut vor dem Schminken durch eine Hautcreme schützen, um Hautirritationen zu vermeiden.
  • Lose Glitterpartikel können ins Auge gelangen. Lieber Glitzercreme oder -stifte verwenden, bei denen die Partikel gebunden sind.
  • Schminke auf Verträglichkeit testen, beispielsweise durch Auftragen auf eine kleine Hautpartie.

Spielzeug

  • Kindern vor der Kostümpartie erklären, wie Karnevalsspielzeug (z.B. Pistolen oder Laserschwerter) richtig benutzt werden – das schützt nicht nur das eigene Kind, sondern auch den Spielkameraden.
  • Verwenden Sie ausschließlich das passende Zubehör!
  • Auf verschluckbare Kleinteile als Accessoires für kleine Kinder verzichten. Es droht Erstickungsgefahr.

Zum Schutz der Verbraucher existieren für Karnevalskostüme und andere Utensilien – wie generell für alle Bekleidungsstücke und Kosmetik – gesetzliche Regelungen. Das BVL hat diese unter www.bvl.bund.de/verbraucherinfo-bg und www.bvl.bund.de/verbraucherinfo-kosmetik zusammengestellt. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Verdacht haben, dass ihre Karnevals- bzw.Faschingsartikel nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder gar gesundheitsgefährdend sind, können sie sich mit ihren Beanstandungen an die örtlichen Überwachungsbehörden wenden. Die für den eigenen Wohnort zuständige Behörde lässt sich mittels Postleitzahlensuche in der Behördensuchmaschine desBVL finden.

Weitere Hinweise bieten auch die Internetseiten der für die Überwachung von Kleidung, Kosmetik, Spielzeug zuständigen Behörden der Bundesländer: www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachungDerBundeslaender.

Hintergrundinformation:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.

Für alle Bedarfsgegenstände – also Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen wie Verpackungsmaterialien und Gegenstände zur Reinigung, Haushaltschemikalien, Kosmetika und Tätowierungsmitteln – sowie für Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben. Es informiert regelmäßig die Giftinformationszentralen über die Zusammensetzung von kosmetischen Mitteln und Mitteln zum Tätowieren.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – www.bvl.bund.de

 

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