Krebserregender Azofarbstoff in Puppe von BESTTOY

rofu-besttoy-puppeDiese Puppe von BESTTOY enthält Konzentrationen des stark krebserregenden Azofarbstoffs Aminoazobenzol weit über dem zulässigen Grenzwert.

Entsorgen oder zurückbringen, etwas anderes können wir Käufern dieses Produktes nicht empfehlen, denn Kinder sollten besser nicht damit spielen

Aminoazobenzol ist stark cancerogen ist und steht darüber hinaus im Verdacht, mutagen zu sein. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 04 vom 01.02.2013

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 33 A12/0116/13
Meldendes Land: unbekannt
Herkunftsland: Hong Kong
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Rag doll Puppe
Marke: Besttoy
Name: unbekannt
Beschreibung: Rag doll mit beige-farbigen Haare, braune Hose, blau, gelb und weiß gestreiften T-Shirt und blaue und weiße Schuhe
Typ / Artikel-Nr.: Art. No B 11268
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4016096112684
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil die gelbe Farbe in den Haaren der Puppe Azofarbstoffe (Aminoazobenzol) in einer Konzentration bis zu 156 mg / kg enthält und somit den Grenzwert von 30 mg / kg übersteigt
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Rücknahme des Produkts vom Markt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

CleanKids Verbraucherampel 
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