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Bericht der Europäischen Umweltagentur zeigt Versäumnisse beim Schutz vor giftigen Chemikalien auf

Berlin/Brüssel: Zahlreiche Umwelt- und Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen hätten verhindert werden können, wenn man das Vorsorgeprinzip angewendet und auf frühe Warnungen gehört hätte. Das ist das Ergebnis eines 750-seitigen Berichts, den die Europäische Umweltagentur heute in Brüssel veröffentlicht hat.

Bei verbleitem Benzin, Quecksilbervergiftungen oder beim Einsatz von gesundheitsschädigenden Pestiziden hätten bereits sehr früh unabhängige Wissenschaftler auf Gesundheitsgefahren hingewiesen. Diese seien aber wissentlich ignoriert oder vertuscht worden, so die Autoren des Berichts. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips sei vor allem wegen kurzfristiger ökonomischer Interessen verhindert worden. Der BUND forderte die Bundesregierung auf, aus diesen Fehlern zu lernen und umgehend die gesundheitsschädliche Chemikalie Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen zu verbieten.

Neben Umwelt- und Gesundheitsschäden durch inzwischen verbotene Giftstoffe untersucht der Bericht auch Chemikalien wie Bisphenol A, die sich nach wie vor auf dem Markt befinden. Bisphenol A ist eines der weltweit bestverkauften Chemikalien und wird in zahlreichen Alltagsprodukten wie Küchenutensilien, Kassenbons oder Konservendosen eingesetzt. Während unabhängige Studien gezeigt hätten, dass selbst die Belastung mit geringen Mengen des Stoffes das Hormonsystem stören kann, kommen industrie-gesponserte Studien zu dem Schluss, dass Bisphenol A sicher sei, so die Europäische Umweltagentur in ihrem Bericht. 

Sarah Häuser, BUND-Chemieexpertin: „Die Bundesregierung muss das Vorsorgeprinzip endlich ernst nehmen. Die Bevölkerung muss besser vor gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden als es bislang der Fall ist. Dazu gehört, endlich Bisphenol A in allen Lebensmittelverpackungen zu verbieten, so wie es Frankreich bereits getan hat. Bisphenol A wird mit Schäden der Gehirn- und Sexualentwicklung sowie Herz-Kreislauferkrankungen in Zusammenhang gebracht. Materialien, die Bisphenol A enthalten, dürfen keinen Kontakt mit Lebensmitteln haben.“

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Quelle: BUND – www.bund.net

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