Seit Dezember 2012 dürfen Lebensmittel nur noch mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wenn diese wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Kommission zugelassen sind. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass alle derart beworbenen Produkte für eine gesunde Ernährung auch immer sinnvoll oder gar notwendig sind. In einem Videoclip informieren die Verbraucherzentralen und die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz über Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln.
Insgesamt 222 Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug, sogenannte Health Claims, wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen, viele andere wurden verboten. Die Bewertung zahlreicher Werbeaussagen, etwa zu Pflanzenstoffen und Mikroorganismen, steht zurzeit noch aus. Fest steht aber bereits jetzt: eine abwechslungsreiche Ernährung mit ganz normalen Lebensmitteln liefert alle Nährstoffe in ausreichender Menge. Viele der erlaubten Claims beschreiben eigentlich nur die üblichen Stoffwechselfunktionen der Nährstoffe im menschlichen Körper. Und profane Aussagen wie „Calcium stärkt die Knochen“ können auch auf herkömmlichen Joghurts oder Milchpackungen stehen, da diese Lebens-mittel von Natur aus reichlich Calcium enthalten.
„Was bisher völlig fehlt, sind verpflichtende Vorgaben zu Höchstmengen beispielsweise für Vitamine und konkrete Hinweise zu den Nährwertprofilen“, kritisiert Christiane Manthey, Expertin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die aktuelle Regelung. „Derzeit können auch Fett- und Zuckerbomben mit Vitaminen angereichert und dann als ‚gesund‘ beworben werden.“
Der Videoclip und weitere Informationen zu Health Claims sind im Internet zu finden:
– www.youtube.de/verbraucherstiftung
– www.vz-bawue.de/lebensmittel-mit-gesundheitsversprechen
Quelle: VerbraucherzentraleBaden-Württemberg e.V. – www.vz-bawue.de
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